Politik

Personalie Demjanjuk Abschiebung "in der Schwebe"

Das juristische Ringen um die Abschiebung des mutmaßlichen NS-Verbrechers John Demjanjuk nach Deutschland geht vorerst weiter. Nach Angaben seines US-Anwalts John Broadley gab es zunächst keine Entscheidung eines Berufungsgerichts im US-Staat Virginia über eine Verlängerung des Abschiebestopps.

Alles sei "in der Schwebe", sagte Broadley. Die US-Justizbehörden hätten grundsätzlich die Möglichkeit, den 89-Jährigen nach Deutschland abzuschieben. Er bezweifle aber, dass es dazu komme, bevor das Berufungsgericht entschieden habe.

Vorsorgliche Haftbeschwerde

Der deutsche Rechtsanwalt Demjanjuks will unterdessen vorsorglich für seinen Mandanten Haftbeschwerde einlegen. Er bereite gerade die nötigen Dokumente vor und werde sie an das Amtsgericht München senden, sagte der Ratinger Rechtsanwalt Ulrich Busch.

Damit wolle er alle bestehenden juristischen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Inhaftierung seines Mandanten im Fall einer möglichen Auslieferung aus den USA zu verhindern. "Ich beziehe mich da auf den Fall von Erich Honecker, der vor seiner Ausreise nach Chile auch für nicht haftfähig erklärt wurde", sagte Busch. "Nur dass mein Mandant anders als Honecker damals tatsächlich krank ist."

Demjanjuk soll als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor während des Zweiten Weltkriegs im besetzten Polen Beihilfe zum Mord an mindestens 29.000 Juden geleistet haben. Er lebt derzeit als Staatenloser in Cleveland (US-Staat Ohio). Das Amtsgericht München hat am 11. März Haftbefehl gegen ihn erlassen.

Zweifel an Gesundheits-Aussagen

Das US-Justizministerium rief derweil das Gericht in Virginia auf, den Antrag Demjanjuks auf eine Verlängerung des Abschiebestopps zurückzuweisen, der unter anderem mit dem schlechten Gesundheitszustand des 89-Jährigen begründet wurde. Der Vorstoß fuße auf "Spekulationen und falschen Annahmen", hieß es in dem Dokument, das am Mittwoch an die Berufungsinstanz ging.

Die Bundesregierung setzt derweil auf einen schnellen Abschluss des amerikanischen Abschiebeverfahrens. Auch ein Auslieferungsverfahren sei allerdings nach wie vor möglich. Ein Brief des Demjanjuk-Anwalts Busch mit der Forderung, die geplante Abschiebung zu stoppen, liege noch nicht vor und könne noch nicht bewertet werden, sagte ein Sprecher des Justizministeriums.

Vorige Woche hatte ein Einwanderungsgericht in Virginia zunächst einen Abschiebestopp verhängt, nachdem Demjanjuks Anwalt einen entsprechenden Eilantrag gestellt hatte. Der Richter revidierte seine Entscheidung aber wieder mit der Begründung, das Gericht sei dafür nicht zuständig gewesen. Er verwies Broadley an die Berufungsinstanz, bei der der Anwalt dann eine Verlängerung des Abschiebestopps beantragte, der eigentlich am Mittwoch auslief.

Quelle: ntv.de

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