Nachsehen für Verbraucher Aigner schützt Industrie
28.12.2009, 08:54 UhrDie Verbraucherschutzministerin will die Industrie nicht per Gesetz zu einer deutlicheren Kennzeichnung der Inhaltsstoffe von Lebensmitteln zwingen.
"Es gibt bereits Vorschriften zum Schutz vor Irreführung und Täuschung", sagte Ilse Aigner (CSU) in Berlin. So sei etwa irreführende Werbung generell verboten, in einigen Fällen sei eine Nährwerttabelle auf der Verpackung Pflicht. Verbraucherschützer kritisieren, diese Tabellen seien für Verbraucher in den meisten Fällen nicht verständlich.
Die Einführung der sogenannten Ampelkennzeichnung lehnte Aigner allerdings ab. Dabei würden die Farben rot, gelb und grün signalisieren, ob der Gehalt an Fett, Zucker, Salz und anderen Inhaltsstoffen hoch, mittel oder gering ist. "Von Seiten der Wissenschaft wurden Bedenken gegen ein solches Darstellungsmodell geäußert", sagte Aigner. Die Ministerin kritisierte, der Ampel fehle die "wissenschaftliche Grundlage".
Kalorien, Zucker, Fett, Fettsäuren und Salz
Sinnvoller sei daher ein von der Regierung entwickeltes "Eins plus vier"-Modell, sagte Aigner. Dabei sollen der Energiegehalt, also die Kalorien, sowie die Gehalte an Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz angegeben werden. "Ziel ist es, die notwendigen Informationen übersichtlich in einem einheitlichen Format zu präsentieren und damit den Wiedererkennungseffekt und die praktische Nutzbarkeit der Angaben zu verbessern", sagte Aigner. Allerdings könne Deutschland als einzelner Staat dies nicht vorschreiben.
Quelle: ntv.de, AFP