Neues Unterhaltsrecht Alle Kinder werden gleich
05.11.2007, 09:09 UhrUnion und SPD haben sich nach Angaben von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf eine Neuordnung des Unterhaltsrechts geeinigt. Danach sollen ab dem kommenden Jahr Kinder bei der Berechnung des Unterhalts stets gleich behandelt werden, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht, erläuterte Zypries in der ARD. Jedes Elternteil, das ein Kind betreue, solle drei Jahre dafür Geld bekommen, sagte die Ministerin. Die Neuregelung solle noch in dieser oder in der nächsten Woche im Bundestag beschlossen werden.
Die Familienpolitiker der Union hatten monatelang Widerstand gegen eine Reform des Unterhaltsrechts geleistet. Vor allem konservative Familienpolitiker von CDU und CSU sahen den Stellenwert der Ehe durch die Reform gefährdet. Zypries sagte, mit der Reform würden Ehe und nichteheliche Eltern nicht gleichgestellt. Es gehe nur um den Betreuungsunterhalt. "Ansonsten gibt es natürlich noch andere Privilegien der Ehe", sagte die SPD-Ministerin.
Nach der Neuregelung sollen nach einem Bericht der "Financial Times Deutschland" die Ansprüche von Kindern bei der Unterhaltsberechnung zuerst bedient werden. Sie stehen im sogenannten ersten Rang. Die Rangfolge ist dann wichtig, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, zumeist des Vaters, nicht ausreicht, um alle Ansprüche zu befriedigen. Im zweiten Rang folgen demnach die Mütter, gleich, ob sie mit dem Vater verheiratet waren oder nicht. Auf dieser Stufe stehe auch die Ex-Ehefrau "bei einer Ehe von langer Dauer".
Das Bundeskabinett hatte bereits 2006 einen Gesetzentwurf zum Unterhaltsrecht beschlossen. Nach einem Verfassungsgerichtsurteil dazu im Mai hatte die Koalition die Änderung dann verschoben und überarbeitet. Die Karlsruher Richter hatten die bis dahin geltende Regelung für verfassungswidrig erklärt, nach der geschiedene Mütter bis zu acht Jahre Unterhalt für die Kinderbetreuung bekamen, Mütter unehelicher Kinder dagegen nur bis zu drei Jahre. Dies benachteilige die unehelichen Kinder und verstoße gegen das Grundgesetz.
Quelle: ntv.de