NSU-Prozess wird nicht aufgeteilt Angeklagte kündigen Aussage an
16.05.2013, 16:32 Uhr
Der Angeklagte Andre E. (l.) will nichts sagen, zwei andere schon.
(Foto: dpa)
Langsam aber sicher rücken im NSU-Prozess die ersten Aussagen näher. Zwei Angeklagte wollen reden. Richter Manfred Götzl lässt sich von Anträgen nicht beirren und kündigt zudem an, dass der Tatkomplex Keupstraße im Prozess verbleibt.
Im NSU-Prozess haben die Angeklagten Holger G. und Carsten S. angekündigt, vor Gericht auszusagen. Beide sind in Zeugenschutzprogrammen. Die Anwälte von Beate Zschäpe erklärten hingegen in der mündlichen Verhandlung erneut, dass ihre Mandantin keine Aussage machen werde. Auch André E. will sich nicht vor Gericht äußern. Die Anwältin von Ralf Wohlleben kündigte eine Erklärung der Verteidiger an. Der Prozess um die Terroranschläge des "Nationalsozialistischen Untergrunds" wurde unterbrochen und soll nach den Pfingstferien am 4. Juni fortgesetzt werden.
Richter Manfred Götzl drückte im NSU-Prozess zuvor aufs Tempo. Das Oberlandesgericht München verhandelte über zahlreiche Anträge von Verteidigung und Nebenklägern - darunter verschiedene auf Einsicht der Akten aus den parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschüssen. Die Verteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe hatte gefordert, den Prozess auszusetzen oder zumindest für drei Wochen zu unterbrechen, um Einsicht in die Akten zu nehmen.
"Das Verfahren muss nicht ausgesetzt werden, um diese Akten beizuziehen und einzusehen", sagte dagegen Bundesanwalt Herbert Diemer. "Es kann darin nichts enthalten sein, was für die Schuld- und Straffrage von Bedeutung ist." Zahlreiche Nebenkläger aber sehen das anders und beantragten ebenfalls eine weitergehende Einsicht in Akten - allerdings ohne deshalb den Prozess zu unterbrechen, der bislang ohnehin nur schleppend in Gang gekommen ist.
Kein weiterer Prozess geplant
Der Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße wird zudem nicht aus dem NSU-Prozess ausgekoppelt. "Der Senat beabsichtigt derzeit nicht, eine Abtrennung des Komplexes Keupstraße vorzunehmen", sagte Richter Götzl. Das Gericht hatte über eine Abtrennung dieser Tat vom übrigen Prozess nachgedacht, weil sich deshalb möglicherweise noch zahlreiche weitere Nebenkläger anschließen könnten. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch Nebenkläger und Verteidigung hatten sich gegen eine Abtrennung ausgesprochen.
Bei dem Attentat am 9. Juni 2004 wurden mindestens 22 Menschen verletzt, einige von ihnen lebensgefährlich. Bundesanwaltschaft, Verteidigung und Nebenkläger hatten sich am Mittwoch entschieden gegen die Abtrennung ausgesprochen.
Quelle: ntv.de, dpa