Blockade im Bundesrat Appell zum Mitmachen
13.12.2002, 00:39 UhrDer Bundesrat hat erwartungsgemäß mit seiner Unions-Mehrheit die rot-grünen Gesetze zur Arbeitsmarktreform, zur Erhöhung der Ökosteuer und die Eilgesetze zur Rente und zur Gesundheit vorerst gestoppt. Die Länder riefen in Berlin den Vermittlungsausschuss an. Dieser soll nun die vom Bundestag beschlossenen Gesetze grundlegend überarbeiten.
Der erste Teil der Hartz-Gesetze sowie die Ökosteuerreform sind jedoch nicht zustimmungspflichtig und können vom Bundestag endgültig auf den Weg gebracht werden und damit noch planmäßig am 1.Januar 2003 in Kraft treten. Auch die Eilgesetze brauchen nach Auffassung der Bundesregierung nicht die Zustimmung der Länderkammer. Das sieht die Opposition allerdings anders. Sollte Bundespräsident Johannes Rau die Gesetzte unterzeichnen, muss notfalls das Bundesverfassungsgericht über ihr rechtmäßiges Zustandekommen entscheiden.
Rot-Grüne Mehrheit im Bundestag soll es richten
Damit das Gesetzgebungsverfahrenen überhaupt weiter geht, muss nun der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zusammenkommen. Als Termin ist der 5.Dezember vorgesehen. Es wird aber nicht erwartet, dass es dann zu einer wirklichen Einigung zwischen den Vertretern der Regierung und denen der Opposition kommt. Am 20.Dezember soll dann die Koalition bei einer Sitzung des Bundestages den Einspruch des Bundesrates mit der sogenannten Kanzlermehrheit zurückweisen. Dies geht nur bei Gesetzen, zu denen der Bundesrat zwar gehört werden muss, die aber nicht der Zustimmungspflicht der Länderkammer unterliegen.
Union reicht Hartz nicht
In der ersten Aussprache der Länderkammer hatte die Union deutliche Korrekturen der Regierungspläne zur Arbeitsmarktreform gefordert, sich im Bundesrat aber zu Verhandlungen bereit gezeigt. Der baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel wehrte sich gegen den Vorwurf, die Union betreibe Blockade-Politik. Die Gesetzentwürfe der Regierung seien auf Druck der Gewerkschaften verwässert worden, sagte Teufel weiter. Die Pläne seien insgesamt unausgegoren und bürokratisch.
Bundeswirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) verteidigte die Reformgesetze gegen die Kritik und rief die Opposition zu gemeinsamen Anstrengungen im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit auf. Alle politischen Kräfte stünden in der Verantwortung, wenn es darum gehe, den notwendigen Umbau der sozialen Sicherung voranzubringen.
Die Unionsmehrheit beschloss zudem, zwei Gesetzesvorschläge aus Baden-Württemberg und Bayern in den Bundestag einzubringen. Für Empfänger von Arbeitslosenhilfe soll demnach ein Kombilohn und für arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger ein so genanntes Einstiegsgeld eingeführt werden. Damit würde Netto mehr verdient werden als bei alleinigem Bezug der Sozialhilfe.
Ökosteuer versteckte Steuererhöhung
Die unionsgeführten Länder kritisierten die nächste Stufe der ökologischen Steuerreform als versteckte Steuererhöhung. Sie betrage 1,4 Mrd. Euro jährlich. Hinzu komme am 1. Januar 2003 die Mehrbelastung aus der fünften Stufe der Ökosteuer in Höhe von 2,9 Mrd. Euro im Jahr.
Eilgesetze müssen warten
Auch das Notprogramm von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) passierte die Länderkammer nicht. Mit dem Programm will die Koalition den Anstieg der Renten- und Krankenkassenbeiträge noch abmildern. Der Kassenbeitrag wird dennoch von derzeit durchschnittlich 14 auf 14,2 Prozent steigen. Der Rentenbeitragssatz soll 2003 von heute 19,1 auf 19,5 Prozent angehoben werden. Schmidt zeigte sich überzeugt davon, dass das Gesetzespaket wie geplant in Kraft treten kann. Andernfalls würde der Rentenbeitrag automatisch auf 19,9 Prozent steigen.
Teile der Hartz-Reform sind zustimmungspflichtig
Der Bundestag hatte die Vorhaben vor zwei Wochen in zwei Gesetze aufgespalten. Das erste Maßnahmenpaket zur Arbeitsmarktreform, das die Schaffung von Personal-Service-Agenturen bei den Arbeitsämtern vorsieht, ist nicht zustimmungspflichtig. Einen möglichen Einspruch der Länder könnte der Bundestag mit Kanzlermehrheit zurückweisen.
Für das zweite, zustimmungspflichtige Gesetz hingegen muss im Vermittlungsausschuss nach einem Kompromiss gesucht werden. Dieses beinhaltet unter anderem die Regelung, dass für geringfügige Beschäftigungen im Haushalt keine Steuern gezahlt werden müssen. Zustimmungspflichtig sind außerdem die so genannten Ich-AGs. Mit ihnen soll die Selbständigkeit steuerlich gefördert werden.
Quelle: ntv.de