Politik

Kampf gegen Auslieferung Assange bekommt letzte Chance

Ein Assange-Unterstützer mit Anonymous-Maske vor dem Londoner High Court.

Ein Assange-Unterstützer mit Anonymous-Maske vor dem Londoner High Court.

(Foto: REUTERS)

Hoffnung für Wikileaks-Gründer Assange: Der Londoner High Court gesteht dem 40-Jährigen das Recht auf eine letzte Anhörung zu. Erst dann wird über eine mögliche Auslieferung nach Schweden entschieden. Assange befürchtet, von den Skandinaviern an die USA ausgeliefert zu werden.

Wikileaks-Gründer Julian Assange darf in Großbritannien weiter gegen seine Auslieferung nach Schweden kämpfen. Großbritanniens oberstes Zivilgericht, der High Court, entschied, der Fall des Australiers dürfe dem Obersten Gerichtshof, dem Supreme Court des Landes, vorgelegt werden. Es stellten sich Fragen "von genereller öffentlicher Bedeutung", erklärten die Richter zur Begründung. Einer der Richter sagte allerdings, Assanges Chancen seien "außerordentlich gering".

Die schwedische Justiz will Assange zu Vorwürfen der sexuellen Belästigung und der Vergewaltigung vernehmen. Assange bestreitet die Vorwürfe und sieht hinter ihnen ein politisches Komplott.

Julian Assange gibt vor dem Gericht ein Statement ab.

Julian Assange gibt vor dem Gericht ein Statement ab.

(Foto: REUTERS)

Nach der Urteilsverkündung in London wurde Assange vor dem Gerichtsgebäude von begeisterten Anhängern empfangen. "Das ist die richtige Entscheidung, und ich bin dankbar dafür", sagte Assange. "Der lange Kampf um Gerechtigkeit für mich und andere geht weiter." Das Thema Auslieferungsschutz betreffe viele Menschen.

Assange befürchtet Auslieferung in die USA

Hätte der High Court seinen Einwand abgelehnt, hätte Assange innerhalb der nächsten zehn Tage nach Schweden überstellt werden müssen. Er befürchtet die Auslieferung oder "illegale Verschleppung" in die USA, wo weder Folter noch Todesstrafe ausgeschlossen seien.

Im Juli 2010 veröffentlichte Wikileaks mehr als 70.000 Dokumente über den Krieg der Alliierten in Afghanistan. Im Oktober 2010 legte Wikileaks mit fast 400.000 Geheimdokumenten im "Tagebuch des Irak-Krieges" nach. Im November 2010 folgten mehr als 250.000 vertrauliche Informationen aus US-Botschaften.

Assange soll im August 2010 mit zwei Schwedinnen ohne deren Einwilligung ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben. Im Dezember 2010 nahm die britische Polizei Assange auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls fest, ließ ihn aber nach einer Woche gegen Kaution frei. Seitdem lebt der 40-Jährige in England mit einer elektronischen Fußfessel auf dem Landsitz eines prominenten Unterstützers.

Juristische Frage noch ungeklärt

Die britischen Richter erklärten nun, es solle die Frage geklärt werden, ob die schwedische Staatsanwältin, die den Haftbefehl ausgestellt hatte, eine "gerichtliche Instanz" sei. Assanges Anwälte hatten argumentiert, dass dies nicht der Fall und der Haftbefehl daher ungültig sei. Ob Assange erneut Berufung einlegen könne, müsse ebenfalls der Gerichtshof entscheiden.

Die zuständige schwedische Staatsanwältin Marianne Ny lehnte einen Kommentar ab. Sie will sich erst äußern, wenn die britische Justiz rechtsverbindlich über die Auslieferung von Assange entschieden hat.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

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