Streit um Auslieferung geht weiter Assange legt wieder Berufung ein
15.11.2011, 19:26 Uhr
Assange (M) vor dem Londoner High Court.
(Foto: dpa)
Ob Julian Assange an Schweden ausgeliefert wird, könnte demnächst der britische Supreme Court entscheiden. Der Wikileaks-Gründer legt gegen die Entscheidung des High Court Berufung ein und verlangt, den Fall an das höchste Gericht zu überweisen.
Wikileaks-Mitbegründer Julian Assange hat in Großbritannien erneut Berufung gegen seine Auslieferung an Schweden eingelegt. Die Anwälte des 40-jährigen Australiers reichten Widerspruch gegen eine ein, der Anfang November bereits in zweiter Instanz eine Überstellung an Schweden für rechtens erklärt hatte, wie die britische Justiz mitteilte.
In dem Antrag fordern Assanges Anwälte den High Court auf, den Fall an das höchste britische Gericht, den Supreme Court, weiterzureichen, wie ein Justizsprecher sagte. Eine Anhörung ist demnach für den 5. Dezember geplant.
Der High Court bestätigte in dem Berufungsprozess eine entsprechende Entscheidung der Vorinstanz und wies die Argumentation der Verteidigung zurück, eine Auslieferung sei "ungerecht und ungesetzlich". Assange hatte nach dem Urteil zwei Wochen Zeit, um eine neue Berufung vor dem Supreme Court zu beantragen. Diese Frist wäre am Mittwoch abgelaufen.
Schwedens Justiz will Assange zu Vorwürfen der sexuellen Belästigung und der Vergewaltigung vernehmen. Der Australier soll im August 2010 mit zwei Schwedinnen ohne deren Einwilligung ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben. Assange bestreitet dies und sieht in den Vorwürfen ein politisches Komplott. Er befürchtet, dass Schweden ihn letztlich an die USA ausliefern könnte. Wikileaks hatte unter anderem durch die Veröffentlichung vertraulicher US-Depeschen den Zorn Washingtons auf sich gezogen.
Quelle: ntv.de, AFP