"Verstoß gegen Artikel 2" Atom-Klage erreicht Karlsruhe
28.02.2011, 11:05 Uhr
Anti-Atom-Aktivisten bilden am Samstag in Berlin eine Menschenkette.
(Foto: dpa)
SPD und Grüne reichen noch in dieser Woche ihre Klageschrift gegen die Laufzeitenverlängerung beim Bundesverfassungsgericht ein. Die Klage von fünf Bundesländern ist bereits zugestellt worden. Wann ein Urteil kommt, ist unklar.
Die Klage von fünf Bundesländern gegen die Verlängerung der Atomlaufzeiten dem Bundesverfassungsgericht zugestellt worden. Das teilte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad (SPD) mit. Kläger sind neben Rheinland-Pfalz die Länder Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg.
Conrad sagte, die Länder wollten nicht zulassen, dass der Bund mit der Laufzeitverlängerung "wider besseres Wissen" die Rechte der Länder missachte. Zum anderen wendeten sich die Länder mit der Klage gegen eine "riskante und rückwärtsgewandte Energie- und Industriepolitik". "Wir halten am Atomausstieg fest", sagte Conrad.
In Berlin stellten derweil die Fraktionschefs von Grünen und SPD, Jürgen Trittin und Frank-Walter Steinmeier, ihre Klageschrift gegen die schwarz-gelben Novellen des Atomgesetzes vor. Darin heißt es, die Novellen seien sowohl formell als auch inhaltlich verfassungswidrig. Die Klageschrift der Fraktionen soll in dieser Woche beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.
Im Schnitt zwölf Jahre längere Laufzeiten
Trittin und Steinmeier zeigten sich zuversichtlich, dass die Opposition Recht bekommen werde. Ihrer Auffassung nach hätte der Bundesrat den Änderungen zustimmen müssen, weil durch die längeren Laufzeiten der 17 Atommeiler von durchschnittlich zwölf Jahren auf die Länder zusätzlicher Verwaltungsaufwand zukomme.
Darüber hinaus werfen sie dem Bund einen Verstoß gegen Artikel 2 des Grundgesetzes vor, der das Recht der Bevölkerung auf Leben und körperliche Unversehrtheit garantiert. Ex-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte, bis zu einer Entscheidung der Karlsruher Richter werde es wohl zwei bis drei Jahre dauern.
Mit der Atom-Entscheidung von Schwarz-Gelb gibt es bis mindestens 2035 Atomkraft in Deutschland. Die Bundesregierung hielt eine Zustimmung der Länder zu den im Schnitt zwölf Jahre längeren Laufzeiten nicht für notwendig, hätte im Bundesrat allerdings auch keine Mehrheit gehabt.
Quelle: ntv.de, hvo/dpa