"Unanfechtbar" Aus für Tempelhof
04.12.2007, 11:23 UhrDas Bundesverwaltungsgericht hat grünes Licht für die umstrittene Schließung des Berliner Flughafens Tempelhof gegeben. Das Gericht bestätigte damit in Leipzig als letzte Instanz eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, der Klagen mehrerer Fluggesellschaften zu Grunde lagen. "Die Schließungsverfügung ist damit unanfechtbar", teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Fluggesellschaften könnten nicht beanspruchen, dass ein Verkehrsflughafen auf Dauer gegen den Willen der Flughafenbetreiber in Betrieb gehalten wird. Sie könnten lediglich auf die angemessene Berücksichtigung ihrer Interessen bei einer Schließung pochen.
Dieser Vorgabe ist dem Gericht zufolge der Berliner Senat nachgekommen. Er habe dafür Sorge getragen, dass die Klägerinnen ab dem 1. November 2008 ihren Flugverkehr vom Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld aus wahrnehmen können.
Die Schließung von Tempelhof wird nicht nur von dort tätigen Airlines kritisiert. Es gibt zudem eine Initiative für ein Volksbegehren zum Erhalt Tempelhofs, die beispielsweise vom CDU-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus, Friedbert Pflüger, unterstützt wird. Der Bund und der Berliner Senat hatten sich erst vor wenigen Tagen darauf geeinigt, dass Berlin den Airport Tempelhof vom Bund ganz übernimmt.
Der Senat der Bundeshauptstadt hatte die Betriebsgenehmigung des traditionsreichen Flughafens widerrufen. Die Stilllegung beantragt hatte die Berliner Flughafengesellschaft als Betreiberin Tempelhofs. Die Berliner Flughafengesellschaft will dadurch den im Bau befindlichen neuen Berliner Großflughafen Schönefeld im Osten Berlins unterstützen und ihm innerstädtische Konkurrenz vom Hals halten. Erklärtes Ziel ist es, den Verluste bringenden Airport Tempelhof bis zum 31. Oktober 2008 stilllegen zu können. Wenige Jahre später soll dann auch der zweite innerstädtische Airport, der Flughafen Berlin-Tegel, geschlossen werden.
Quelle: ntv.de