Kranke Hartz-IV-Empfänger BA fahndet nach Blaumachern
08.04.2013, 09:33 Uhr
Wer Hartz IV bekommt und ständig krank ist, muss das bald möglicherweise mir mehr als nur einer Krankschreibung belegen. Die Sachbearbeiter der BA sollen ab sofort besonders darauf achten, ob "begründbare Zweifel an der angezeigten Arbeitsunfähigkeit" bestehen. In einem siebenseitigen Papier mit "fachlichen Hinweisen" nennt die Bundesagentur Anzeichen für mögliche Blaumacher.
Hartz-IV-Empfänger, die häufiger krank sind, müssen sich einem Zeitungsbericht zufolge auf schärfere Kontrollen der Jobcenter gefasst machen. Wie die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf eine neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtete, sollen die Jobcenter dazu ärztliche Atteste prüfen. Dem Bericht zufolge sollen die Sachbearbeiter ab sofort besonders darauf achten, ob "begründbare Zweifel an der angezeigten Arbeitsunfähigkeit" bestehen.
Sollte sich herausstellen, dass der Betroffene gar nicht krank ist, sollen dem Blatt zufolge Leistungen gekürzt werden. Kontrolliert werden sollen demnach "Hinweise" auf eine möglicherweise nur vorgeschobene Erkrankung. Dazu zähle beispielsweise, sich "auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer" krank zu melden, häufig am "Beginn oder am Ende einer Woche" krank zu sein, Einladungen zu Meldeterminen beim Arbeitsamt wegen Krankheit zu versäumen, nach einem Streit mit einem Sachbearbeiter im Jobcenter seine Abwesenheit anzukündigen oder am Ende des Urlaubs krank zu werden.
Auch bei den vorgelegten Arzt-Attesten sollen die Jobcenter genauer hinsehen, um sogenannte Gefälligkeits-Krankschreibungen aufzudecken. Beim Verdacht auf eine möglicherweise vorgeschobene Erkrankung sollen die Jobcenter demnach den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten. Die MDK-Ärzte sollen die Hartz-Empfänger notfalls sogar zu Hause untersuchen.
Quelle: ntv.de, AFP