Politik

Ab Montag wirksam Banken-Rettung ist Gesetz

Bundespräsident Horst Köhler hat das 500-Milliarden-Rettungspaket für die deutschen Banken gebilligt. Köhler setzte unmittelbar nach der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat seine Unterschrift unter das Eilgesetz.

Noch am Freitag soll das Paragrafenwerk im Gesetzesblatt veröffentlicht werden. Damit tritt es dann nach Angaben des Präsidialamtes am Samstag in Kraft. Wirksam wird es jedoch erst nach der für Montagmorgen geplanten Verabschiedung einer Ausführungsverordnung durch das Kabinett. Damit kann die angeschlagene Finanzbranche mit Beginn der neuen Börsenwoche Staatshilfen von bis zu 500 Milliarden Euro nutzen.

Bisher hat sich aber noch kein Finanzunternehmen für die Staatshilfen gemeldet. Als erste Anwärter gelten Landesbanken. Die SPD kündigte an, wegen des Konjunktureinbruchs staatliche Investitionen vorziehen zu wollen.

Grüne und Linke dagegen

Das Gesetz war in nur einer Woche im Eil-Verfahren auf den Weg gebracht worden. Wie erwartet hatten Bundestag und Bundesrat dem in der deutschen Nachkriegsgeschichte beispiellosen Rettungsplan zugestimmt. Im Bundestag lehnten die Grünen und die Linkspartei das Maßnahmenbündel ab. Aus ihrer Sicht haben Staat und Parlament zu wenig Einfluss bei der Vergabe der Bürgschaften und Kapitalhilfen. Die Entscheidung im Bundesrat fiel einstimmig aus, nachdem am Vortag die Regierungschefs von Bund und Ländern letzte strittige Einzelheiten ausräumen konnten.

Die Länder sind nun allein für ihre Landesbanken zuständig. Zudem müssen sie sich - wie von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) geplant - im Verhältnis 35:65 auch an dem Paket für die anderen Banken beteiligen. Allerdings werden ihre Lasten am Gesamtpaket auf 7,7 Milliarden Euro begrenzt. Die Länder entsenden auch einen Vertreter in den Lenkungsausschuss.

Ab Montag gilt das Gesetz

Das Bundeskabinett wird am Montagmorgen zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um die Rechtsverordnung zur Umsetzung des Gesetzes zu verabschieden. In der Verordnung soll es unter anderem um die Gegenleistungen gehen, die Banken erbringen müssen, falls sie Finanzhilfe vom Staat in Anspruch nehmen wollen.

Darüber hinaus sollen am Montag auch die Gremien arbeitsfähig sein, die zur Umsetzung des Gesetzes nötig sind. Der Milliardenfonds soll von einer eigenen Art Treuhand-Anstalt verwaltet werden. Ein fünfköpfiger Lenkungsausschuss mit Vertretern aus Bund und Ländern wacht über den Fonds und soll die Finanzströme kontrollieren.

Finanzen nur gegen Auflagen

Der Bund will die Finanzbranche mit Bürgschaften und Kapitalhilfen im Umfang von bis zu 500 Milliarden Euro unterstützen. Geplant sind Garantien für Geschäfte von Bank zu Bank bis zu 400 Milliarden Euro. Der Staat springt erst ein, wenn ein Kredit platzt. Für dieses Risiko stellt der Bund vorsorglich 20 Milliarden Euro bereit. Außerdem soll ein Sonderfonds bis Ende nächsten Jahres Banken Eigenkapital von bis zu 80 Milliarden Euro bereitstellen gegen staatliche Beteiligungen und notfalls auch faule Kredite aufkaufen können.

Ob am Ende Verluste anfallen, wird sich erst nach Jahren zeigen. Die Staatshilfen sind an strenge Auflagen gebunden. Dies betrifft Managergehälter, Bonuszahlungen, Ausschüttungen an Aktionäre, die Geschäftspolitik sowie Kreditvergabe. Steinbrück, der einräumte, dass die Krise zeitweise unterschätzt worden sei, verteidigte das Vorgehen in einer "außergewöhnlichen Situation". Angesichts einer Krise wie seit 70 oder 80 Jahren nicht mehr müssten Gefahren abgewehrt werden. Bundestags-Präsident Norbert Lammert (CDU) betonte, das Gesetzgebungsverfahren sei zwar außerordentlich schnell gewesen, "aber keineswegs weniger gründlich und intensiv" als üblich.

Einzelheiten allerdings "in Absprache"

Die Einzelheiten der Gegenleistungen wie die Kürzung von Vorstandsgehältern, die Banken für die staatlichen Hilfen womöglich erbringen sollen, werden allerdings nicht detailliert in der Verordnung geregelt werden, sondern in bilateralen Vereinbarungen zwischen der Anstalt und den Unternehmen. Der Sprecher des Finanzministeriums, Torsten Albig, hob hervor, die Verordnung werde nur den Rahmen regeln. Die Einzelvereinbarungen sind demnach vertraulich. Auch der neue Ausschuss im Bundestag zur Finanzmarktstabilisierung, der über die einzelnen Fälle informiert wird, wird demnach geheim tagen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sein. Albig hob jedoch hervor, dass an der Börse notierte Banken im Zuge des Aktienrechts dazu verpflichtet seien, etwa die Anforderung von Eigenkapital-Spritzen zu veröffentlichen.

Das Finanzministerium hob allerdings hervor, dass über alle relevanten Fragen die Fondsanstalt entscheide und nicht die um Hilfe ersuchende Bank. Die Unternehmen würden nur entscheiden, ob ihnen geholfen werden soll, und auch, welche Aktien sie anbieten könnten, sagte Albig. Unter welchen Bedingungen dann Geld zur Verfügung gestellt werde und welche Kontrollen griffen, entscheide dann allein die Anstalt.

Quelle: ntv.de

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