Hartz IV wird neu berechnet "Basisgeld" vom Tisch
17.09.2010, 07:24 UhrIn Deutschland soll es kein "Basisgeld" geben. Dieser Begriff anstelle von "Hartz IV" kommt im Kanzleramt nicht gut an. Ursula von der Leyen wollte sich vom negativ besetzten Hartz-Geld verabschieden. Die Arbeitsministerin muss die Bezüge neu regeln und dabei die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder aus Hartz-IV-Familien mit einberechnen.
Eigentlich heißt Hartz IV auch nicht Hartz IV, sondern ALG II.
(Foto: picture alliance / dpa)
Der Begriff "Hartz IV" wird offenbar doch nicht der Bezeichnung "Basisgeld" weichen. Das Kanzleramt habe entsprechende Pläne von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) gestoppt, schreibt die "Süddeutsche Zeitung". Bei der Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze werde der Begriff "Basisgeld" nun vorerst nicht im Sozialgesetzbuch eingeführt. Von der Leyen hatte sich für eine Änderung ausgesprochen, weil der allgemein gebräuchliche Begriff "Hartz IV" negativ besetzt sei.
Das neue Gesetz ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht moniert hatte, dass die Festsetzung der Hartz-IV-Regelsätze bisher willkürlich war. Gleichzeitig verlangte das Gericht, Bildungsausgaben für Kinder und Jugendliche stärker zu berücksichtigen und bis zum Jahresende 2010 eine Neuberechnung vorzulegen. Von der Leyen will am 20. Oktober dazu dem Kabinett einen Gesetzentwurf vorlegen.
Bereits am kommenden Montag soll ein erster Gesetzentwurf vorliegen, der die neuen Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder aus Hartz-IV-Familien regelt. Dafür hat von der Leyen nicht in ihrem Etat, sondern im allgemeinen Haushalt 480 Millionen Euro reserviert. Die von ihr geplante Chipkarte zur Abrechnung des Bildungspakets stößt vor allem bei der CSU auf Ablehnung. Aber von der Leyen benötigt auch die Zustimmung des Bundesrats und somit auch der SPD.
Vorwurf der Trickserei
Mit größerer Spannung erwartet wird der zweite Gesetzentwurf am 27. September: Darin werden die Regelsätze (Basisgeld) von derzeit monatlich 359 Euro neu berechnet. Von der Leyen sah sich aus der Opposition bereits Vorwürfen ausgesetzt, sie wolle die monatliche Zahlung kleiner rechnen, weil sie die ärmsten 15 Prozent statt wie bisher 20 Prozent der Bevölkerung als Grundlage zur Berechnung des Existenzminimums heranziehen wolle.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte von der Leyen vor der Änderung der Berechnungsgrundlage gewarnt. Sollten die Hartz-IV-Sätze "durch statistische Tricksereien künstlich klein gerechnet werden", werde dies vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben, erklärte der Verband.
Quelle: ntv.de, AFP/dpa/rts