Politik

Zugesicherte Vertraulichkeit Becker-Akten bleiben geheim

Tatort vom Buback-Mord.

Tatort vom Buback-Mord.

(Foto: AP)

Die Bundesanwaltschaft darf nur unter Auflagen Einsicht in die Verfassungsschutz-Akten der ehemaligen RAF-Angehörigen Verena Becker nehmen.

Die Geheimdienstakten zum Mordfall Siegfried Buback bleiben gesperrt. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) lehnte den Antrag der Bundesanwaltschaft ab, den Sperrvermerk aufzuheben, teilte das Ministerium in Berlin mit.

Das Ministerium will aber der Bundesanwaltschaft die erbetenen Akten übersenden. Darüber hinaus bot das Ministerium der Bundesanwaltschaft an, alle für das Ermittlungsverfahren gegen die Ex-Terroristin Verena Becker relevanten Unterlagen der Bundesverfassungsschutzes aus dem RAF-Komplex einzusehen und zu sichten.

Generalbundesanwalt Buback war 1977 von einem RAF-Kommando ermordet worden. Die genauen Umstände der Tat wurden nie geklärt. Neue Ermittlungen begründeten den Verdacht, dass Becker unmittelbar beteiligt gewesen sein könnte. Die 1989 begnadigte Becker war Ende August verhaftet worden.

Schutz von Quellen ist hohes Gut

Innenminister Schäuble befürchtet durch eine Freigabe der Buback-Akten eine Gefahr für die Arbeit des Verfassungsschutzes.

Innenminister Schäuble befürchtet durch eine Freigabe der Buback-Akten eine Gefahr für die Arbeit des Verfassungsschutzes.

(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Das Bundesinnenministerium begründete seine Entscheidung mit der zugesicherten Vertraulichkeit. Der Schutz von Quellen sei für den Verfassungsschutz ein hohes Gut. Die angebotene Akteneinsicht ermögliche der Generalbundesanwaltschaft zu beurteilen, "ob daraus Ansätze für die laufenden Ermittlungen gewonnen werden können", erklärte Schäuble.

Sollte die Bundesanwaltschaft Unterlagen verwerten wollen, werde das Ministerium eine Freigabe nochmals prüfen, "ob die für eine wirksame nachrichtendienstliche Tätigkeit des Verfassungsschutzes bei der Gewinnung und Führung von Quellen unerlässliche Vertraulichkeit ausnahmsweise zurückgestellt werden kann".

Quelle: ntv.de, dpa

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