Aussage zu RAF-Operation Becker bestreitet Mord an Buback
14.05.2012, 10:11 Uhr
Der Tatort in Karlsruhe.
(Foto: dapd)
Am 7. April 1977 wurde Generalbundesanwalt Buback ermordet. Bis heute ist ungeklärt, wer damals die tödlichen Schüsse abfeuerte. Nach 35 Jahren des Schweigens sagt die Ex-RAF-Terroristin Becker nun aus - und bestreitet die Tat. Entsprechen ihre weiteren Angaben der Wahrheit, hat sie sogar ein Alibi.
35 Jahre nach dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback hat die damalige RAF-Terroristin Verena Becker ihr Schweigen gebrochen. Bei der heutigen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart sagte die inzwischen 59-Jährige, sie sei nicht direkt an dem Mord in Karlsruhe beteiligt gewesen. "Ich war nicht dabei", sagte Becker zu Beginn ihrer Erklärung. Sie muss sich wegen Mittäterschaft am Anschlag auf Buback im April 1977 verantworten.
"Wer Ihren Vater getötet hat, kann ich nicht beantworten, denn ich war nicht dabei", wandte sie sich an den Sohn des Opfers, den Nebenkläger Michael Buback. In einer rund 20-minütigen Erklärung führte Becker aus, sie habe sich bis einen Tag nach dem Attentat auf Buback im Jemen aufgehalten und sei über Rom in die Bundesrepublik zurückgekehrt. "Ich erfuhr in Rom aus Zeitungen vom Anschlag auf Buback", sagte die Angeklagte.
Vermummte auf Motorrad
"Ich war bis zu meiner Verhaftung im Mai 1977 nie in Karlsruhe gewesen", sagte Becker. Sie sei auch nicht an der Planung des Attentats beteiligt gewesen. Bei einem Treffen der RAF-Terroristen 1976 sei zwar über einen möglichen Anschlag auf Buback diskutiert worden. Sie sei weder als Mitglied des Kommandos vorgesehen noch an den Vorbereitungen beteiligt gewesen, so Becker.
Bislang ist nur der äußere Ablauf des Mordanschlags klar: An jenem 7. April fuhren in Karlsruhe zwei vermummte RAF-Terroristen auf einem Motorrad neben Bubacks Dienstwagen, der an einer Ampel gehalten hatte. Der Täter auf dem Sozius feuerte dann mit einem automatischen Gewehr aus nächster Nähe durch das rechte Seitenfenster in das Wageninnere. Buback und sein Fahrer Wolfgang Göber waren sofort tot. Ihr Begleiter Georg Wurster starb wenige Tage später.
Versuch der juristischen Aufarbeitung
Zwar wurden 1980 Knut Folkerts und 1985 Brigitte Mohnhaupt sowie Christian Klar wegen Mittäterschaft an dem Anschlag verurteilt. Doch wer damals geschossen und wer das Motorrad gefahren hatte, blieb unklar. Becker, die bei ihrer Festnahme im badischen Singen 1977 auf Polizisten geschossen hatte, wurde nur deshalb angeklagt und wegen versuchten Mordes an den Beamten zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach zwölfjähriger Haft wurde sie dann 1989 vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker begnadigt.
Der Fall Buback geriet schließlich in Vergessenheit, bis der Sohn des damaligen Opfers, Michael Buback, 2008 eine Wiederaufnahme der Ermittlungen auch gegen Becker erreichte. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft war Becker eine treibende Kraft in der damaligen sogenannten zweiten Generation der Rote Armee Fraktion (RAF). Sie habe die Forderungen der in Stuttgart-Stammheim inhaftierten früheren Führungsköpfe, Buback zu ermorden, rückhaltlos unterstützt.
Keine Fragen bitte
Zum sagte Becker, sie sei auch an den konkreten Anschlagsvorbereitungen nicht beteiligt gewesen. "Die Tatvorwürfe sind alles falsche Behauptungen, die ich so nicht stehen lassen kann", so die Ex-Terroristin. Die Ermittler hatten gehofft, dass Becker aussagt, was zum Jahreswechsel 1976/1977 bei einem Treffen der RAF-Kader in den Niederlanden geschah. Kurz zuvor war ihr Anführer Siegfried Haag festgenommen worden, die Ermittler fanden bei ihm 132 Seiten mit Planungen der Terroristen.
Bei dem Krisengipfel an der niederländischen Küste soll Becker daraufhin laut Bundesanwaltschaft als Wortführerin darauf gedrungen haben, die Pläne, etwa die Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer, schneller umzusetzen. Unklar ist bis heute auch, in welchem Umfang Becker 1981 mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zusammenarbeitete. Angeblich soll sie damals das RAF-Mitglied Stefan Wisniewski als Todesschützen beim Buback-Anschlag benannt haben. Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Wisniewski führten bislang aber nicht zu einer Anklage.
Quelle: ntv.de, AFP/dpa