Politik

EuGH zu Anbau von Gen-Pflanzen Behörden müssen informieren

Die Behörden in den EU-Staaten müssen den Bürgern genaue Auskunft darüber geben, wo gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Aus Gründen des "Schutzes der öffentlichen Ordnung" dürfe der Zugang zu Informationen über Orte, an denen gentechnisch veränderte Organismen (GTO) freigesetzt werden, nicht verwehrt werden.

Die höchsten EU-Richter nahmen damit zu einem in Frankreich anhängigen Rechtsstreit Stellung: Dort hatte ein Bürger geklagt, weil ihm genaue Angaben über die Standorte von GTO-Anpflanzungen verweigert worden waren. Die Klage war mit der Begründung abgelehnt worden, dass dies die Sicherheit und die Privatsphäre der Betriebsinhaber beeinträchtige.

Der Europäische Gerichtshof entschied hingegen, die interessierte Öffentlichkeit könne alle Informationen verlangen, die im Laufe eines Genehmigungsverfahrens an die Behörden übermittelt worden seien. Ausgenommen seien lediglich bestimmte Angaben, die beispielsweise Patentrechte beeinträchtigen. Die entsprechende EU-Richtlinie sehe keine weitere Beschränkung der Veröffentlichung von GTO-Daten vor. Daten, die die Umweltverträglichkeitsprüfung beträfen, dürften nicht vertraulich behandelt werden. Einen Vorbehalt "zugunsten des Schutzes der öffentlichen Ordnung" gebe es nicht.

Quelle: ntv.de

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