Vor allem bei Hartz-IV-Empfängern Behörden rufen mehr Kontodaten ab
14.05.2013, 11:12 Uhr
Behörden dürfen unter bestimmten Bedingungen Einblick in die Kontendaten nehmen.
(Foto: dpa)
Immer mehr Behörden rufen Kontodaten von Empfängern von Hartz IV, Bafög oder Wohngeld ab. Die Zahl der automatischen Abrufe sei im vergangenen Jahr um 25,3 Prozent gestiegen, zeigt eine Statistik des Bundeszentralamtes für Steuern.
Die Sozialbehörden rufen nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung immer häufiger Kontodaten der Bezieher staatlicher Sozialleistungen ab. Wie das Blatt unter Berufung auf eine Statistik des Bundeszentralamts für Steuern berichtete, stieg die Zahl der automatisierten Konten-Abrufe im vergangenen Jahr um 25,3 Prozent auf 72.578. Seit Einführung der Abfragen 2005 gab es demnach bereits 333.652 Auskunftsersuchen.
Sozialbehörden können Bank-Daten der Antragsteller von Sozialleistungen automatisch abrufen, wenn diese sich weigern, Angaben über ihre Vermögen oder Konten zu machen. Seit dem Jahreswechsel können auch Gerichtsvollzieher automatisch Kontodaten abrufen. Betroffen sind neben Hartz-IV-Empfängern auch Bezieher von Wohngeld oder BAFöG.
Durch das Kontenabrufverfahren haben Finanz- und andere Behörden, die Möglichkeit, Bestandsdaten zu Konto- und Depotverbindungen bei den Kreditinstituten über das Bundeszentralamt für Steuern abzurufen. Damit sollen Steuerhinterziehung und Sozialleistungsmissbrauch bekämpft werden. Ein Kontenabruf ist kein Verwaltungsakt und muss dem Überprüften nicht mitgeteilt werden.
Quelle: ntv.de, dpa