Politik

Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung Berlin rechtfertigt sich vor EU

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger plädiert für das "Quick Freeze"-Verfahren.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger plädiert für das "Quick Freeze"-Verfahren.

(Foto: dapd)

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung liegt in Deutschland weiter auf Eis. Jetzt droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof - und eine hohe Strafe. Die Bundesregierung rechtfertigt sich mit teilweise umgesetzten Richtlinien. Brüssel geht das nicht weit genug.

Die Bundesregierung hat sich einem Zeitungsbericht zufolge gegenüber der EU-Kommission für ihr Verhalten bei der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung gerechtfertigt. In einem vom Bundesjustizministerium verfassten Schreiben hebe Berlin hervor, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei zumindest "teilweise" umgesetzt worden, schreibt die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

Ein weiterer Schritt zur Umsetzung sei der vom Bundesjustizministerium in die Diskussion gebrachte Vorschlag, die Daten nur nach konkreten Anhaltspunkten für Straftaten speichern zu lassen. Die Bundesregierung gehe "alsbald" von einem Kabinetts- und Parlamentsbeschluss zu diesem sogenannten "Quick Freeze"-Verfahren aus, heißt es weiter.

Differenzen in der Koalition

Deutschland droht eine Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof, weil die Bundesregierung die Frist für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung hat verstreichen lassen. Eine Verurteilung könnte eine erhebliche Geldstrafe nach sich ziehen. Eine Neuregelung scheitert bislang an den . Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP will die Daten nur nach konkreten Anhaltspunkten für Straftaten speichern lassen ("Quick Freeze"). Das geht Unionspolitikern nicht weit genug.

In der Koalition gibt es Streit über das Speichern von Daten.

In der Koalition gibt es Streit über das Speichern von Daten.

(Foto: dapd)

Laut "FAZ" reichen die Zusicherungen gegenüber der EU-Kommission nach Angaben aus Regierungskreisen nicht, um ein Verfahren gegen Deutschland abzuwenden. Dafür sei das "Quick-Freeze-Verfahren" nicht weitgehend genug. In ihrem Schreiben verweist die Bundesregierung dem Zeitungsbericht zufolge auch auf die kritischen Äußerungen der Kommission selbst zu den datenschutzrechtlichen Mängeln der Richtlinie. Zudem hätten die anderen Mitgliedstaaten die Richtlinie teilweise erheblich unterschiedlich umgesetzt. Und auch der Europäische Datenschutzbeauftragte habe von der Kommission gefordert, weniger einschneidende Alternativen zu prüfen.

Niedersachsen Innenminister Uwe Schünemann von der CDU erneuerte im Sender NDR Info seine Forderung nach einer weitergehenden Lösung. "Die Praxis sagt, dass wir seit eineinhalb Jahren absolute Probleme haben, bei Schwerkriminalität auch erfolgreich zu sein und insofern ist die Bundesjustizministerin absolut säumig. Ich wäre sehr froh, wenn wir sechs Monate speichern könnten." Den Vorschlag der FDP-Politikerin, Verbindungsdaten ohne richterlichen Beschluss nur für zwei Wochen zu speichern, bezeichnete Schünemann als "echte Provokation".

Quelle: ntv.de, dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen