Politik

Rekruten-Misshandlung Bewährung für Ausbilder

Wegen der Misshandlung von Bundeswehr-Rekruten in einer Coesfelder Kaserne hat das Landgericht Münster fünf ehemalige Ausbilder zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Die drei ehemaligen Zugführer erhielten Strafen von einem Jahr und zehn Monaten, ein weiterer Angeklagter ein Jahr und neun Monate. Der fünfte Ausbilder erhielt eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Die Richter verhängten zudem eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 50 Euro für einen ehemaligen Kompaniechef. Drei Angeklagte wurden freigesprochen. Ein Verfahren wurde eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren gefordert sowie in einem Fall eine Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro. Die Verteidiger hatten in neun von zehn Fällen Freispruch beantragt.

Wegen der Vorfälle in der Freiherr-vom-Stein-Kaserne aus dem Jahre 2004 mussten sich insgesamt 18 damalige Ausbilder verantworten. Sie waren angeklagt, bei vier simulierten Geiselnahmen mehr als 160 Rekruten misshandelt und entwürdigend behandelt zu haben. Gegen einen Angeklagten hatte das Gericht bereits im August eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verhängt, fünf weitere hatten Geldstrafen erhalten. Zwei Angeklagte waren freigesprochen worden.

Die zehn verbliebenen Angeklagten hatten bis zuletzt beteuert, sich keiner Schuld bewusst zu sein. Das Verfahren gilt als einer der größten Strafprozesse in der Geschichte der Bundeswehr.

Quelle: ntv.de

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