Politik

Das Ziel ist klar - der Weg fraglich Bis Mitternacht bei Bier und Wein

Die Freien Demokraten haben es satt: Viertel vor elf kommt eine Kellnerin an die Tische und fordert die Gäste auf, das Lokal zu verlassen. Punkt elf macht der Bierausschank dicht , und eine halbe Stunde später wird das Licht ausgeschaltet.

Nach deutschen Gesetzen müssen Biergärten um 22 oder 23 Uhr ihre Pforten schließen. Die Liberalen finden das zu früh. Am Freitag machten sie sich im Bundestag dafür stark, dass Freiluftgaststätten, Cafs und Biergärten ihre Gäste bis Mitternacht bewirten dürfen. In einem Antrag forderte die FDP die Bundesregierung auf, einen Vorschlag zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vorzulegen.

Zu einem florierenden Stadtwesen gehöre auch eine florierende Gaststättenstruktur. Dies wiederum verlange nach einer entsprechenden Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Außengastronomie, argumentierten die Abgeordneten. Nachdem die Ladenöffnungszeiten in den letzten Jahren bis auf 20 Uhr ausgedehnt wurden, habe sich der Besuch von Biergärten weiter in die Abendstunden verlagert, so die FDP.

Schlicht und einfach gesprochen: Wer später bummeln geht, muss sich auch länger bei einem kühlen Bier oder Schoppen Wein von den Strapazen erholen dürfen. Die Anwohner müssten das verstehen - "menschlicher Lärm " müsse anders bewertet werden als Maschinenlärm.

Im Prinzip war sich der Bundestag einig: Biergärten und Freiluftgaststätten sollten abends länger geöffnet bleiben können. Dies sei ein wichtiger Beitrag für den Tourismus und die Attraktivität der Innenstädte, so der Tenor der Sprecher aller Fraktionen. Nur - wie macht man's am besten? SPD und Grüne sind gegen eine generelle Öffnungszeit bis 24 Uhr nach FDP-Muster, die CDU ist dafür. Auch meinen einige Abgeordnete, dass sich dieser Bereich einer nationalen Regelung verschließe. Die geltende Landeshoheit über Biergärten-Sperrzeiten sei angemessen.

Und so könnte man nach der Diskussion im Bundestag sagen: Viel Lärm im "Biergarten" um nichts. Prost!

Quelle: ntv.de

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