Streit um Vorratsdatenspeicherung Bosbach ätzt gegen die FDP
20.04.2011, 08:26 Uhr
(Foto: picture alliance / dpa)
Union und FDP trennen bei der Vorratsdatenspeicherung weiter Welten. "Die Liberalen können nicht erwarten, dass wir darauf verzichten werden", verdeutlicht Unions-Experte Bosbach die verhärteten Fronten. Der Karlsruher Richterspruch, der eine Neuregelung verlangte, liegt schon ein Jahr zurück, EU und Opposition machen Druck.

Bosbach macht sich mit seinen Äußerungen sicher keine Freunde bei der FDP.
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Die Vorratsdatenspeicherung bleibt ein Dauerstreitthema zwischen Union und FDP. Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, drang in der "Passauer Neuen Presse" erneut auf eine Neuregelung, um schwere Straftaten verhindern oder aufklären zu können. "Die FDP weiß wohl nicht, wie sie von ihrer ablehnenden Haltung wieder herunterkommen soll", ätzte der CDU-Politiker. "Sollte es bei der Verweigerung einer notwendigen Lösung bleiben, haben wir nicht nur ein Problem, sondern einen ernsten Konflikt", warnte Bosbach. "Die Liberalen können nicht erwarten, dass wir darauf verzichten werden."
Union und FDP streiten über eine Neuregelung, seit das Bundesverfassungsgericht das einstige Gesetz im März 2010 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Richter forderten mehr Datenschutz. Bis dahin gesammelte Daten mussten vernichtet werden. CDU und CSU befürworten, dass die Kommunikationsdaten aller Bürger auch ohne konkreten Verdacht für eine bestimmte Frist gespeichert werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger pocht dagegen als Alternative auf das Einfrieren von Daten nur im Falle eines konkreten Verdachts ("Quick Freeze").
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, warf der Bundesregierung Versagen bei der Neuregelung vor. Mehr als ein Jahr nach dem Karlsruher Urteil sei nichts passiert, bemängelte Oppermann in den "Badischen Neuesten Nachrichten". "Wir brauchen endlich Rechtssicherheit. Eine Neuregelung müsse bei Verdacht auf schwerste Straftaten eine Speicherung ermöglichen. Die Speicherfrist solle dabei deutlich unter sechs Monaten liegen, forderte Oppermann. Notwendig sei zudem die vorherige Entscheidung eines Richters.
Auch die EU hatte das Fehlen eines Gesetzes zur Datenspeicherung bereits moniert. Brüssel hatte sogar mit rechtlichen Schritten bis zu einem Zwangsgeld gedroht. Deutschland ist verpflichtet, eine entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen.
Quelle: ntv.de, dpa