Politik

Halbe Milliarde mehr Bund stockt Fonds für Kitas auf

Masse ist nicht gleich Klasse - das gilt auch für die Kleinkindbetreuung.

Masse ist nicht gleich Klasse - das gilt auch für die Kleinkindbetreuung.

(Foto: dpa)

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Kitaplätze rapide gestiegen, einzig die Qualität blieb dabei auf der Strecke, wie Familienministerin Schwesig sagt. Um das zu ändern, pumpt die Regierung weitere 550 Millionen Euro in die Betreuung der Kleinsten.

Der Bund stellt Kommunen und Ländern weitere Hilfen zum Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung. Das Kabinett stockte den Sonderfonds des Bundes um 550 Millionen auf eine Milliarde Euro auf.

Zudem sind die Verwendungsmöglichkeiten der Gelder erweitert worden. Künftig können die Kommunen damit auch Küchen in den Kitas einrichten, Sporträume schaffen und die Betreuungsstätten behindertengerecht ausbauen. Bisher fördert der Bund lediglich den Neubau von Kitas.

2017 und 2018 wird ferner die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung um je 100 Millionen Euro erhöht. Das Geld soll verstärkt auch für die Sprachförderung in den Kitas eingesetzt werden.

Schwesig denkt über Personalzuschüsse nach

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sagte: "Wir setzen einen Schwerpunkt auf die ganztägige Betreuung. Dabei sind uns mehr Plätze allein nicht genug. Wir wollen mehr qualitativ gute Plätze." Insbesondere die gezielte Sprachförderung sei "ein entscheidender Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit", sagte die Ministerin. "Alle Kinder in Deutschland sollen unabhängig von ihrer Herkunft und ihren sozialen Rahmenbedingungen die frühe Chance auf Bildung und Teilhabe bekommen."

Schwesig räumte im MDR ein, dass die Qualität in den Kitas in den vergangenen Jahren zu kurz gekommen sei. Im November wolle sie mit den Ländern, Kommunen und freien Trägern darüber sprechen. Auch Personalzuschüsse würden ein Thema sein.

Das Kita-Ausbaugesetz war 2008 nach langen Verhandlungen mit den Ländern verabschiedet worden. Seit August 2013 haben die Eltern auch von Kindern unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit dem Gesetzesentwurf wird zudem festgelegt, dass die Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer unter anderem dem Ziel der frühkindlichen Sprachförderung dienen soll.

Quelle: ntv.de, jog/dpa

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