Sicherungsverwahrung wird geregelt Bund und Länder einigen sich
22.09.2011, 18:43 Uhr
(Foto: dapd)
Nahezu in trockenen Tüchern ist die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung der Sicherungsverwahrung. Die Justizminister von Bund und Ländern einigen sich auf das Konzept der Bundesministerin. Nur einzelne Punkte bedürfen noch der Klärung.
Nach langer Debatte haben sich Bund und Länder weitgehend auf die Neuregelung der Sicherungsverwahrung verständigt. Auf einer Sonderkonferenz in Magdeburg stimmten die Justizminister einem Konzept von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP in wesentlichen Punkten zu. Klärungsbedarf gibt es unter anderem noch beim Katalog der Straftaten, bei denen Sicherungsverwahrung in Frage kommt.
Eine Neuregelung ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht im Mai alle Regelungen zur Sicherungsverwahrung als grundgesetzwidrig gekippt und dem Gesetzgeber für eine grundlegende Reform eine Zwei-Jahres-Frist bis 2013 gesetzt hat. Über die Ausgestaltung streiten Bund und Länder seit Monaten.
Ausreichende Betreuung nötig
Leutheusser-Schnarrenberger erklärte nach dem Treffen, die Sicherungsverwahrung tauge nicht für parteipolitischen Streit. Die Länder hätten ihrem Vorschlag für die auch von den Verfassungsrichtern geforderte räumliche und organisatorische Trennung von Strafhaft und Sicherungsverwahrung einstimmig unterstützt. Zudem muss nach Vorgaben der Verfassungsrichter sichergestellt sein, dass es in der Sicherungsverwahrung eine ausreichende Betreuung für die Betroffenen gibt. Gerichte müssen dies in Zukunft regelmäßig überprüfen.
Auch der Vorschlag, künftig auch bei Jugendlichen und Heranwachsenden auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung zu verzichten, stieß bei den Ländern demnach auf Zustimmung. Stattdessen kann künftig auch für jugendliche Gewalttäter die Möglichkeit einer Sicherungsverwahrung bereits mit dem Urteil angekündigt werden.
Sachsen-Anhalts Justizministerin Angel Kolb von der SPD nannte das Papier eine gute Diskussionsgrundlage. Es gebe aber noch offene Punkte. So müsse der Katalog der Straftaten, bei denen die Sicherungsverwahrung möglich ist, weiter gestrafft werden. Nötig sei zudem eine klare Rechtsgrundlage zur nachträglichen Unterbringung besonders gefährlicher und therapieunwilliger Täter, forderte Kolb, die auch Vorsitzende der Justizministerkonferenz ist. Wenn es um die Sicherheit der Bürger gehe, werde es "keine Kompromisse" geben, betonte ihr Amts- und Parteikollege aus Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty.
Zügigen Gesetzentwurf angestrebt
Kolb mahnte nun einen zügigen Gesetzentwurf an. Nur so könne der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Zeitplan eingehalten werden. Sachsens Justizminister Jürgen Martens von der FDP geht davon aus, dass die letzten offenen Punkte "zügig geklärt werden".
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) forderte die Länder auf, die Vorgaben nun schnell umzusetzen. Dazu gehöre auch, die Justiz mit mehr Personal auszustatten, um die Überprüfung der Sicherungsverwahrung zu gewährleisten, erklärte der Bundesvorsitzende Rainer Wendt.
Quelle: ntv.de, AFP