Weitere Schritte gefordert Bundesrat für Neonazi-Datei
02.03.2012, 16:48 Uhr
Im Bundesrat wird auch über die Parteigrenzen hinweg gescherzt.
(Foto: picture alliance / dpa)
Die Ländervertreter befassen sich mit dem Kampf gegen Neonazis. Dabei befürworten sie eine Zentraldatei für Rechtsextreme, wie sie die Bundesregierung plant - und fordern zu weiterem Handeln auf. Andere Vorhaben des Bundes nickt die Länderkammer jedoch nicht einfach so ab, so etwa beim Schutz vor grenzüberschreitenden Krankheiten.
In einer Mammutsitzung hat der Bundesrat eine Reihe von Entscheidungen gefällt. Die Beschlüsse im Einzelnen:
Neonazi-Datei: Die Länder befürworten grundsätzlich die geplante zentrale Neonazi-Datei. Sie fordern aber zusätzlich eine Änderung des Waffengesetzes, damit Rechtsextremisten legal noch schwerer an Waffen kommen. Dazu soll eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz eingeführt werden.
Legehennen: Mit der umstrittenen Kleingruppenkäfig-Haltung soll bis 2023 Schluss sein. Nach einer Initiative von Rheinland-Pfalz und Niedersachsen soll es für Härtefälle noch eine Übergangsfrist bis 2025 geben. Eine Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit einer Übergangsfrist bis 2035 war im September im Bundesrat gekippt worden. Für eine bundesweite Neuregelung drängt die Zeit, da das Bundesverfassungsgericht dafür eine Frist bis 31. März setzte.
Gesundheitsschutz: Weil die Länder die Kosten zur Verhinderung grenzüberschreitender Krankheiten nicht tragen wollen, haben sie den Vermittlungsausschuss angerufen. Sie sehen den Bund in der Pflicht bei den Kosten "für die Schaffung und Unterhaltung der Kapazitäten in Häfen und Flughäfen". Das Gesetz dient der Umsetzung internationaler Gesundheitsvorschriften. Deren Ziel ist die Verhinderung einer grenzüberschreitenden Ausbreitung von Krankheiten.
Künstliche Befruchtung: Paare mit unerfülltem Kinderwunsch sollen von den Kosten einer künstlichen Befruchtung stärker entlastet werden. Die Länder sprachen sich dafür aus, dass die gesetzlichen Kassen statt der derzeit geltenden 50 Prozent künftig 75 Prozent für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung übernehmen. Die Zusatzbelastung soll der Bund tragen.
Mindestlohn: Der Vorstoß für einen Mindestlohn auch für 400-Euro-Jobber scheiterte. Die SPD-regierten Länder Brandenburg, Bremen, Berlin und Nordrhein-Westfalen hatten sich dafür stark gemacht, die wöchentliche Arbeitszeit für die rund 7,3 Millionen Minijobber auf zwölf Stunden in der Woche zu begrenzen. Daraus ergäbe sich dann ein Lohn von 8,50 Euro in der Stunde. Der Antrag fand keine Mehrheit.
Wahlkreise: Schon zur nächsten Bundestagswahl verliert Mecklenburg-Vorpommern einen Wahlkreis an Hessen. Gründe für die Wahlkreisänderung sind die schrumpfende Bevölkerung im Nordosten der Republik sowie der stetige Zuzug nach Hessen.
Drohnen: Für den zivilen Einsatz unbemannter Flugkörper - etwa zur Verkehrs- und Umweltüberwachung oder für den Schutz von Pipelines - gibt es erstmals eine Rechtsgrundlage. Ein baldiger Start der Drohnen steht aber nicht an. Über die Betriebssicherheit, Notlandungen oder Höhenstaffelungen im Luftraum ist noch zu wenig bekannt. Dazu bedarf es noch weiterer Regelungen.
Körperschmuck: Für Tätowierfarben sind nach dem Willen der Länder strengere Vorschriften zum Schutz vor Gesundheitsrisiken notwendig. Deshalb soll die Bundesregierung eine Positivliste zugelassener Stoffe vorlegen. Hersteller müssten darin die Unbedenklichkeit ihrer Produkte nachweisen. Nach Schätzungen ist jeder zehnte Deutsche tätowiert, bei 16- bis 29-Jährigen sogar fast jeder vierte.
Quelle: ntv.de, dpa