Politik

Alte Pendlerpauschale gilt wieder Bundesrat stimmt Rückkehr zu

Die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale, mit der wieder der gesamte Arbeitsweg steuerlich absetzbar wird, ist perfekt. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat der Neuregelung zu, mit der die vorherige Einschränkung der Anrechenbarkeit offiziell aufgehoben wird. Das bislang geltende Recht, wonach nur Arbeitswege ab 20 Kilometern von der Steuer abgesetzt werden konnten, war vom Bundesverfassungsgericht Ende vergangenen Jahres für verfassungswidrig erklärt worden. Daher wird bereits jetzt wieder der volle Arbeitsweg steuerlich anerkannt. Auch werden für 2007 und 2008 zu viel erhobene Steuern zurückerstattet.

Unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels können Berufspendler 30 Cent pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich geltend machen. Dies hatten Union und SPD mit der nun wieder zurückgenommenen Neuregelung eingeschränkt.

Auch für Bus und Bahn

Mit dem Beschluss sind auch Aufwendungen für Fahrten mit Bus und Bahn steuerlich abziehbar, soweit sie den als Entfernungspauschale absetzbaren Betrag überschreiten. Wenn die tatsächlichen Kosten für Fahrausweise über dem Betrag liegen - etwa bei geringer Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz - dürfen die höheren Aufwendungen wieder zusätzlich geltend gemacht werden. Diese Sonderregelung für den öffentlichen Nahverkehr war 2007 gestrichen worden.

Außerdem sind Kosten eines Unfalls, der sich auf einer Fahrt zur Arbeit oder auf dem Heimweg ereignet hat, wieder steuerlich absetzbar. Sie können als außergewöhnliche Aufwendungen geltend gemacht werden und sind nicht mehr durch die Entfernungspauschale abgegolten.

Den Staat kostet das Gesetz in diesem Jahr 5,4 Milliarden Euro und im nächsten Jahr 3,06 Milliarden Euro. In den Folgejahren werden Mindereinnahmen von 2,53 Milliarden erwartet. SPD und Union betonten, die Rückkehr zum Rechtszustand von 2006 schließe eine grundlegende Neuordnung für die Zukunft nicht aus.

Quelle: ntv.de

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