Politik

Gewerbsmäßige Sterbehilfe Bundesrat sucht breite Basis

Angesichts juristischer Bedenken und erregter Debatten hat der Bundesrat seine Gesetzesinitiative zur Bestrafung der gewerbsmäßigen Sterbehilfe vertagt. Mit breiter Mehrheit verabschiedete die Länderkammer stattdessen einen Entschließungsantrag. Darin heißt es lediglich, noch in diesem Jahr "sollte" ein entsprechender Straftatbestand geschaffen werden. Der umstrittene Gesetzentwurf aus Hessen, Thüringen und dem Saarland, gegen den es juristische Bedenken gab, wurde hingegen vorerst zurückgestellt.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur soll dieses Vorgehen beim Treffen der Unionsministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Vorabend abgesprochen worden sein. Über die Einzelheiten verständigten sich zudem der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) und sein baden-württembergischer Kollege Günther Oettinger (CDU).

Beck erklärte im Bundesrat, man habe eine "scheinbare Kontroverse" vermeiden wollen. In den entscheidenden Fragen des Schutzes von Leben und der Würde von Menschen gebe es "keine grundsätzlichen Unterschiede". Unterschiedliche Ansichten gebe es allenfalls bei den Instrumentarien. Der Bundesratsminister von Baden-Württemberg, Wolfgang Reinhart (CDU), nannte das jetzige Vorgehen einen guten Weg, um das Gesetz auf eine "gemeinsame, breitere Basis" zu stellen. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) rief die SPD allerdings auf, mit "Vehemenz" an dem Projekt weiterzuarbeiten, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.

Umstritten war vor allem das Vorhaben, schon die bloße Gründung eines Vereins zu bestrafen, der Menschen die Gelegenheit zur Selbsttötung bieten will. Nach dem Entschließungsantrag, der letztlich von 14 Bundesländern mitgetragen wurde, soll dieser Punkt noch einmal geprüft werden. Lediglich Berlin stimmte nicht für das Papier. Ein Sprecher der Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) erklärte: "Nicht alles was verwerflich ist, muss auch gleich strafbar sein."

Quelle: ntv.de

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