Politik

ALG I, Bafög, Diäten Bundestag in Geberlaune

Gegen das geschlossene Votum der Opposition haben Union und SPD im der Bundestag die umstrittene Diäten-Erhöhung durchgesetzt. Für die Anhebung, die mit einer leichten Kürzung der Altersvorsorge einhergeht, stimmten 377 Abgeordnete, 166 waren dagegen. Auch 13 SPD-Parlamentarier fünf Unions-Abgeordnete lehnten in der namentlichen Abstimmung die umstrittene Neuregelung ab. Weitere zwölf Abgeordnete der Regierungsfraktionen enthielten sich der Stimme.

Die Einigung auf die Diätenerhöhung hatten Union und SPD erst Anfang November ausgehandelt. Ursprünglich hatte die SPD darauf gedrungen, dass eine Absenkung der Altersversorgung Voraussetzung für eine Diätenerhöhung sei.

Systemwechsel fällt aus

Die Anhebung erfolgt in zwei Schritten. Die Diäten der 613 Bundestags-Abgeordneten steigen um insgesamt 9,4 Prozent: Die Einkommen der Parlamentarier werden zum 1. Januar 2008 um 330 auf 7.339 Euro erhöht. Anfang 2009 steigt die Abgeordneten-Entschädigung um weitere 329 Euro. Gleichzeitig wird die Altersversorgung neu geregelt. Künftig werden statt bislang 3 nur noch 2,5 Prozent pro Jahr der Mitgliedschaft im Parlament als Ruhegeld bezahlt.

Nach acht Jahren wird ein ehemaliger Abgeordneter damit nicht mehr 24 Prozent, sondern nur noch 20 Prozent der Diät als Ruhegeld erhalten. Der Höchstsatz des Ruhegehalts von 67,5 (bislang 69) Prozent der Diäten wird jetzt künftig erst nach 27 (bislang 23) Jahren erreicht. Abgeordnete erhalten aber bereits nach dem ersten Jahr im Parlament einen Pensionsanspruch. Bislang waren dafür acht Jahre erforderlich. Dafür wird die bisherige großzügige Abfindungsregelung für Kurzzeit-Parlamentarier abgeschafft.

Schrittweise soll auch die Rente mit 67 für Abgeordnete eingeführt werden. Allerdings sieht eine Ausnahmeregelung vor, dass Parlamentarier mit mindestens achtjähriger Zugehörigkeit auch schon vom 57. Lebensjahr an Anspruch auf die Auszahlung eines Ruhegehalts haben.

"Nicht so gut bezahlt wie Spitzen-Fußballer"

Union und SPD verteidigten in der abschließenden Beratung die erste Diäten-Anhebung seit 2003 gegen heftige Kritik der Opposition und in der Öffentlichkeit. Redner der Koalitionsfraktionen bezeichneten die Anhebung der Diäten nach vier Nullrunden als "völlig angemessen". Bundestags-Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt (CSU) sprach von einer "ausgewogenen, sachgerechten" Lösung. Abgeordnete kämen auch künftig bei weitem nicht an die Gehälter etwa von Spitzen-Fußballspielern heran.

Susanne Kastner (SPD) beklagte, dass sich Parlamentarier als einzige Berufsgruppe für ihre Einkommen ständig rechtfertigen müssten. Die Bundestagsvizepräsidentin sagte bei n-tv: "Die Abgeordneten sind fleißig, sie arbeiten viel. Und diese Erhöhung bedeutet, dass sie genauso viel bezahlt bekommen, wie ein Bürgermeister einer 50.000 Einwohner-Stadt. Ich denke, das ist in Ordnung und das ist legitim."

Opposition für Reform der Altersbezüge

Für die FDP forderte der Abgeordnete Jörg van Essen erneut einen Systemwechsel bei den Bezügen, die von einer unabhängigen Kommission festgesetzt werden sollten. Die Abgeordneten sollten, wie die Bürger, auch mehr private Altersvorsorge leisten. Die Abgeordnete der Linkspartei, Dagmar Enkelmann, warf Union und SPD vor, sie verhöhne mit der Beziehung Hartz-IV-Empfänger, da sie gleichzeitig eine einmalige Weihnachtszahlung abgelehnt habe. Die Linken-Abgeordneten würden den erhöhten Anteil ihrer Bezüge für soziale Zwecke spenden. Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck warnte vor populistischer Kritik an der Entscheidung, warb aber für das Modell eines Versorgungswerks für Abgeordnete.

Als "skandalös" kritisierte der Sozialverband Deutschland, dass das Diätengesetz innerhalb einer Woche von der Koalition "durchgepeitscht" worden sei. Der Bund der Steuerzahler monierte, dass die steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete unangetastet bleibt. Der Präsident des Verbandes, Karl Heinz Däke, meldete verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Diäten- und Pensionsreform der Bundestagsabgeordneten an: "Nach dem Grundgesetz haben die Abgeordneten Anspruch auf eine angemessene Bezahlung und Versorgung. Wenn die ohnehin üppige Höchstpension durch die Reform jetzt sogar noch erhöht werden soll, muss geprüft werden, ob das noch angemessen und damit verfassungsgemäß ist."

Quelle: ntv.de

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