Politik

EU-Reformvertrag von Lissabon Bundestag macht Weg frei

Müssen zusammenpassen: Der Vertrag von Lissabon und das deutsche Grundgesetz.

Müssen zusammenpassen: Der Vertrag von Lissabon und das deutsche Grundgesetz.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Der Bundestag hat den Weg für den EU-Reformvertrag von Lissabon frei gemacht. Die Abgeordneten von Union, SPD, FDP und Grünen verabschiedeten sogenannte Begleitgesetze, durch die die Mitspracherechte von Bundestag und Bundesrat in Fragen der Europäischen Union festgeschrieben werden.

Die CSU,  die lange Zeit weitreichendere Änderungen an den Begleitgesetzen gefordert hatte, stimmte letztlich zu. Es sei "viel erreicht" worden, sagte der CSU-Politiker Peter Gauweiler, der zusammen mit der Linksfraktion gegen den Lissabon-Vertrag vor das Bundesverfassungsgericht gezogen war.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juni in seinem Urteil die Mitspracherechte als nicht ausreichend bezeichnet und eine Änderung zur Auflage für die deutsche Zustimmung zum Lissabon-Vertrag gemacht. Mit dem Vertrag werden der EU mehr Kompetenzen übertragen.

Der Bundesrat muss nun am 18. September über die Begleitgesetze entscheiden. Stimmt die Länderkammer zu - was als sicher gilt - kann Bundespräsident Horst Köhler mit seiner Unterschrift den Vertrag von Lissabon ratifizieren.

Außer in Deutschland ist die Ratifizierung des EU-Reformvertrages noch in Polen und Tschechien offen. In Irland wird im Oktober einer Anlauf für eine positive Volksabstimmung genommen.

Quelle: ntv.de, rts/AFP

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