Politik

Altkunden bekommen weniger Bundestag reformiert Lebensversicherung

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Der Bundestag gibt der viel diskutierten Reform des Lebensversicherungssystems seinen Segen. Künftig sinkt dadurch unter anderem der Garantiezinses für Neuverträge von 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent.

Verbraucherschützer kritisieren die Reform.

Verbraucherschützer kritisieren die Reform.

(Foto: picture alliance / dpa)

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von Union und SPD hat der Bundestag die umstrittene Reform des Lebensversicherungsrechts gebilligt. Die Koalitionsfraktionen stimmten dem Gesetzentwurf geschlossen zu, während die Oppositionsfraktionen ihn ablehnten. Damit ist der Weg frei für eine endgültige Billigung durch den Bundesrat am kommenden Freitag. Das Gesetz bewirkt unter anderem geringere Ausschüttungen für Altkunden.

Die Reform wird voraussichtlich noch im Juli in Kraft treten. Dann können Versicherte nur noch an Buchgewinnen aus Anleihen, den sogenannten Bewertungsreserven der Lebensversicherer, beteiligt werden - wenn auch der zugesagte Garantiezins für alle Verträge gesichert ist. Bisher bekommen sie grundsätzlich die Hälfte der aufgelaufenen Bewertungsreserven ausgezahlt. Sollte die Garantieleistung für die anderen Versicherten gefährdet sein, soll die Kundenbeteiligung an den Reserven aber künftig ausfallen, allerdings ebenso wie Ausschüttungen an Aktionäre.

Außerdem soll der Garantiezins für neue Verträge ab 2015 von derzeit 1,75 auf dann 1,25 Prozent sinken. Die Beteiligung der Versicherten an den Risikoüberschüssen der Unternehmen erhöht sich allerdings von 75 auf 90 Prozent. Das Gesetz sieht auch ein besseres Risikomanagement der Versicherer und mehr Befugnisse für die Aufsicht vor.

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte das Gesetzespaket schon bei der Einbringung als "ausgewogen und gerecht" verteidigt. Sein erster Versuch zur Neuregelung der Bewertungsreserven war Anfang vergangenen Jahres noch gescheitert, weil die Länder Verbraucherinteressen gefährdet sahen.

Das neue Gesetz hat die Bundesregierung nun im Eiltempo durch das Parlament gebracht, um die Branche angesichts niedriger Zinsen zu stabilisieren. Forderungen von Opposition und Verbraucherschützern, die Frist bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen zu verlängern, lehnte die Koalition bei Vorabstimmungen im Finanzausschuss ab. Sie nahm dort allerdings noch eine andere Veränderung vor. Anders als geplant sollen nun die Effektivkosten der Lebensversicherungsverträge angegeben und nicht die Provisionen der Versicherungsvermittler offengelegt werden. Die Opposition kritisierte dies scharf.

Bei einer Anhörung im Ausschuss waren die Pläne Anfang der Woche auf ein unterschiedliches Echo der Experten gestoßen. Während einige von ihnen mehr Zeit für die Beratungen forderten, machten sich andere für ein möglichst schnelles Inkrafttreten der Regelungen stark. Nun aber bleibt es bei dem bisherigen Zeitplan. Alle Regelungen außer dem niedrigeren Garantiezins sollen direkt nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt gelten. Sie findet statt, wenn Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz unterzeichnet hat. Die Senkung des Garantiezinses erfolgt dann zum 1. Januar 2015.

Quelle: ntv.de, awi/vwd

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