EU-Mitspracherechte ausgeweitet Bundestag und Bundesrat einig
18.08.2009, 15:54 UhrDie Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben sich grundsätzlich über mehr gesetzliche Mitbestimmung von Parlament und Ländern in EU-Fragen verständigt. Die Linke drohte derweil mit einer neuen Verfassungsklage gegen die deutsche Zustimmung zum EU-Reformvertrag.
Zu kommunalen Fragen soll die Bundesregierung bei den Verhandlungen in Brüssel Stellungnahmen des Bundestages berücksichtigen, hieß es in Berlin aus Verhandlungskreisen. Zu den Verhandlungen der Welthandelsrunde (WTO) soll es eine Informationspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag geben. "Es war ein harter Kampf", sagte der Verhandlungsführer der Länder, Baden-Württembergs Europaminister Wolfgang Reinhart (CDU). "Die Interessen der Länder sind ausreichend berücksichtigt."
Die Bundesländer werden künftig weitgehende Mitbestimmungsrechte haben. Bei allen Europa-Vorgaben, die Länderbelange berühren, werden sie künftig ebenso wie der Bundestag Vorgaben für die Bundesregierung beschließen können. Die Länder hatten zuvor damit gedroht, im September einen eigenen Gesetzentwurf zur den Mitwirkungsrechten in EU-Fragen vorzulegen, wenn sich bis dahin die Bundestagsfraktionen nicht verständigen können.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Vertrag von Lissabon im Juni grundsätzlich gebilligt, aber mehr Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat gefordert. Deshalb muss der Bundestag ein neues Begleitgesetz schaffen. Die neuen Gesetze dazu werden in der kommenden Woche erstmals im Parlament beraten und sollen am 8. September endgültig verabschiedet werden. Am 26. und 27. August findet dazu eine gemeinsame Experten-Anhörung von Bundestag und Bundesrat statt.
Linke wollen wieder klagen
Die Linke droht unterdessen mit einer neuen Verfassungsklage gegen eine deutsche Zustimmung zum neuen EU-Reformvertrag. "Der Entwurf des neuen Begleitgesetzes zum Vertrag von Lissabon ist unzureichend. Die Bundesregierung muss nachbessern, sonst riskiert sie erneute Verfassungsklagen", erklärte der Linke-Europapolitiker Diether Dehm in Berlin. Die sich abzeichnenden Vereinbarungen der anderen Fraktionen berücksichtigten die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes "nicht einmal annähernd". Die Linke lehnt den Lissabon-Vertrag ab und hatte bereits im ersten Verfahren in Karlsruhe gegen den Vertrag geklagt.
Quelle: ntv.de, dpa