Kein Geld mehr vom Staat Karlsruhe streicht NPD-Nachfolgern die Parteienfinanzierung
23.01.2024, 10:05 Uhr Artikel anhören
2017 scheitert zum zweiten Mal ein NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Um die verfassungsfeindliche Partei einzuhegen, will der Gesetzgeber den Rechtsextremisten stattdessen ans Geld - erfolgreich, wie die Verfassungsrichter bestätigen. Ihr Urteil könnte eine Blaupause für den Umgang mit der AfD sein.
Die frühere NPD wird für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die rechtsextreme Partei, die sich inzwischen in "Die Heimat" umbenannt hat, sei darauf ausgerichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, schreiben die Richter in ihrer Urteilsbegründung (Az. 2 BvB 1/19).
Der deutsche Gesetzgeber hatte den Ausschluss von der Parteienfinanzierung nach dem zweiten erfolglosen NPD-Verbotsverfahren 2017 geschaffen. Ein Verbot der NPD hatte das Verfassungsgericht damals abgelehnt, weil es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchsetzen könne. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beantragten daraufhin beim Verfassungsgericht, die NPD und mögliche Ersatzparteien für sechs Jahre von der Parteienfinanzierung auszuschließen.
Der Zeitraum ist gesetzlich vorgegeben. Mit dem Urteil entfallen auch steuerliche Begünstigungen der Partei und Zuwendungen an sie. Es war das erste Verfahren dieser Art am höchsten deutschen Gericht.
Die Entscheidung könnte auch eine Blaupause für die AfD sein. CSU-Chef Markus Söder beispielsweise hat in der aktuellen Debatte um ein mögliches AfD-Verbot die Option eines Finanzierungsausschlussverfahrens ins Gespräch gebracht.
Wie die Parteienfinanzierung funktioniert
Parteien können gemäß Parteiengesetz Geld vom Staat für ihre Arbeit - etwa den Wahlkampf - bekommen. Andere Einnahmequellen sind Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Summe der staatlichen Teilfinanzierung wird nach einem bestimmten Schlüssel berechnet, wobei unter anderem Wählerstimmen eine Rolle spielen. Um berechtigt zu sein, müssen Parteien Mindestanteile bei den jeweils jüngsten Wahlen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene erreichen.
Da das der NPD zuletzt nicht gelang, bekam sie seit 2021 kein Geld mehr. Im Jahr zuvor waren es allerdings noch rund 370.600 Euro. Die rechtsextreme Partei profitierte damals von 3,02 Prozent der Stimmen, die sie bei der Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern erhalten hatte. 2016, als der NPD noch mehr Wahlerfolge angerechnet wurden, standen ihr mehr als 1,1 Millionen Euro zu.
Bei der mündlichen Verhandlung im Juli vergangenen Jahres hatte es einen Eklat gegeben, weil kein Parteivertreter erschienen war - laut Gericht ein einmaliger Vorgang. Auch zur Urteilsverkündung schickte "Die Heimat" niemanden. Auf ihrer Internetseite hatte die Partei damals erklärt, sie lasse sich nicht "zum Statisten einer Justiz-Simulation machen". Die Verhandlung werde zu einem "Schauprozess verkommen". Da es keine Anwesenheitspflicht gibt, verhandelte das Gericht weiter.
Quelle: ntv.de, chr/rts/dpa