NSU-Mörder machte Karriere Bundeswehr beförderte Mundlos
01.10.2012, 16:13 Uhr
Der Fall Uwe Mundlos wirft auch ein Schlaglicht darauf, wie sorglos die Bundeswehr mit rechten Tendenzen in der Truppe umgeht.
(Foto: dapd)
Im Umgang mit den NSU-Mördern gerät jetzt auch die Bundeswehr in den Fokus: Während seines Wehrdienstes wird Uwe Mundlos mehrfach befördert. Und das, obwohl seine rechte Gesinnung einschlägig und ein "Beförderungshemmnis" sind. Bemerkenswert sorglos ist auch die Haltung eines Militärrichters, der sich mit dem Neonazi auseinandersetzen muss.
In den Ermittlungen um die Mörder der rechtsextremen Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" muss sich die Bundeswehr unangenehme Fragen gefallen lassen. Wie der "Spiegel" berichtet gestand einer der Staatssekretäre im Verteidigungsminister, Rüdiger Wolf, ein, dass Uwe Mundlos, einer der Killer, in der Zeit seines Wehrdienstes zweimal entgegen der Vorschriften befördert worden ist.
Mundlos leistete zwischen April 1994 und März 1995 in der Kyffhäuser-Kaserne im thüringischen Bad Frankenhausen seinen Wehrdienst ab. In dieser Zeit soll er Vorgesetzten und der Polizei mehrmals wegen seiner rechten Gesinnung aufgefallen.
Unter anderem sei auch ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet worden, dass, so Wolf, "ein Beförderungshemmnis" sei. Trotzdem wurde Mundlos im Oktober 1994 routinegemäß Gefreiter und nach Ende seines Wehrdienstes 1995 Obergefreiter der Reserve.
Mundlos zu 600-D-Mark-Strafe verurteilt
Das Strafverfahren handelte sich Mundlos am 13. August 1994 ein. Damals wurde er von der Polizei in Chemnitz kontrolliert, wobei die Beamten ein Bild von Rudolf Hess und eine selbstgebastelte Visitenkarte mit dem Bild von Adolf Hitler fanden. In seinem Zimmer stießen die Polizisten dann auf NPD-Propagandamaterial sowie eine Sammlung von Kassetten mit rechtsextremer Musik.
Als sein Vorgesetzter bei der Bundeswehr davon erfuhr, wurde gegen Mundlos ein siebentägiger Disziplinararrest angeordnet. In einer Akte soll das damit begründet worden sein, dass so ein "Zeichen gegenüber anderen Soldaten" gesetzt werden solle. Doch laut "Spiegel" musste Mundlos den Arrest nie antreten. Das übergeordnete Truppendienstgericht Süd stimmte der Maßnahme nicht zu.
Ein Richter urteilte am 23. September 1994, der Besitz der Abbilder von NS-Größen und des NPD-Materials erfülle "weder einen Straftatbestand noch den Tatbestand eines Dienstvergehens", da Mundlos nicht bei der Verbreitung des Materials ertappt worden sei. Die Gegenstände fielen "in seinen ausschließlich privaten Freiraum", der nicht angetastet werden dürfe. Ein ziviles Gericht verurteilte Mundlos später zu einer Geldstrafe von 600 D-Mark.
Quelle: ntv.de, jog