Politik

Es wird ernst Bundesweites Rauchverbot

Ab 1. September gelten bundesweit umfassende Rauchverbote. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat dem Gesetz zum Schutz der Nichtraucher zu. Betroffen sind öffentliche Verkehrsmittel und rund 500 Bundes-Einrichtungen. Außerdem dürfen Jugendliche künftig erst mit 18 statt mit 16 Jahren Zigaretten kaufen und in der Öffentlichkeit rauchen.

Von dem Rauchverbot betroffen sind alle Behörden, Dienststellen, Gerichte, Anstalten und Stiftungen, für die der Bund zuständig ist, also zum Beispiel auch die Arbeitsämter. Außerdem darf auch auf Bahnhöfen und in Flughäfen sowie in Zügen, Flugzeugen, Fährschiffen und Taxis nicht mehr gequalmt werden. Ausgenommen sind in Gebäuden abgetrennte und besonders gekennzeichnete Raucherzimmer; dort darf aber nicht gearbeitet werden.

Begründet wird das Gesetz damit, dass allein in Deutschland mindestens 3.300 Nichtraucher pro Jahr an den Folgen der Nikotin-Sucht anderer sterben. Das Rauchen ist künftig auch in den Gebäuden des Bundestags, des Bundesrats und des Präsidialamts verboten. Bis zum 1. Januar 2009 läuft die Übergangsfrist für Automatenaufsteller, ihre Geräte auf die neuen Jugendschutzbestimmungen umzustellen.
Verstöße gegen das Rauchverbot sollen als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet werden.

Quelle: ntv.de

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