Politik

Europäischer Gerichtshof prüft Verschleierungs-Verbot Burka-Trägerin verklagt Frankreich

Eine junge Frau trägt aus Überzeugung eine Burka. Doch in Frankreich darf sie das nicht. Die Muslimin wehrt sich und klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die "schwere Demütigung" - der könnte das Burka-Verbot zu Fall bringen.

Kippt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das französische Burka-Verbot? Der EuGh prüft in Strasburg eine Beschwerde. Sowohl die Anwälte der 23 Jahre alten Klägerin als auch die Vertreterin der französischen Regierung berufen sich auf das Diskriminierungsverbot.

Für die Regierung in Paris verstößt der Vollschleier gegen die Gleichberechtigung, für die Anwälte der Klägerin diskriminiert das Verbot die Frauen, die die Burka tragen wollen. In Frankreich ist die Verschleierung des Gesichtes in der Öffentlichkeit seit 2011 gesetzlich verboten. Wer verwarnt wird, kann mit einer Geldstrafe von 150 Euro rechnen. Sollte der Gerichtshof eine Verletzung der Menschenrechte feststellen, ist dieses Urteil für Frankreich verbindlich. Das Land muss das Gesetz dann abschaffen oder überarbeiten.

Die französische Klägerin wollte anonym bleiben und war auch nicht vor Gericht erschienen. Sie fürchtete nach Angaben ihrer Anwälte "mögliche feindselige Reaktionen". Der Vollschleier sei Ausdruck ihrer religiösen Überzeugung, und niemand, weder ihr Ehemann noch ihre Familie, übten irgendeinen Druck auf sie aus, sagte ihr Anwalt Ramby de Mello.

"Die öffentliche Ordnung gebietet es"

Die Vertreterin Frankreichs, Edwige Belliard, nannte die Beschwerde eine "populistische Aktion", da die Frau persönlich durch das Gesetz nicht benachteiligt und auch nicht verwarnt worden sei. Ihre Anwälte argumentierten, dass sie sich nicht gegen dieses radikale Verbot verteidigen könne. Es sei eine "schwere Demütigung", vom Staat gezwungen zu werden, keinen Vollschleier zu tragen. Stattdessen sollte der Staat das Privatleben der Menschen schützen.

Nach Meinung Belliards geht es nicht um eine Diskriminierung wegen religiöser Überzeugung. Die öffentliche Ordnung gebiete es, sein Gesicht zu zeigen, etwa für eine Kontrolle der Identität. Die Frauen, die verwarnt würden, würden nicht gezwungen, ihren Vollschleier abzunehmen. Ihnen drohe lediglich eine "bescheidene Geldstrafe".

Die Klägerin hatte sich zu Kompromissen bereits erklärt: Bei Kontrollen von Behörden könnte sie einen durchsichtigen Schleier tragen, oder ihren Schleier kurz abnehmen. Etwa 2000 Frauen sind in Frankreich nach amtlichen Schätzungen von dem Verbot betroffen. Wann die 17 Menschenrechts-Richter zu einem Urteil kommen, ist noch nicht bekannt.

Quelle: ntv.de, fma/dpa

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