Politik

Freiheitsstrafe verkürzt Buschmann will Kinderpornografie-Gesetz reformieren

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Mit der Gesetzesreform will Justizminister Buschmann vor allem besorgte Eltern schützen.

Mit der Gesetzesreform will Justizminister Buschmann vor allem besorgte Eltern schützen.

(Foto: picture alliance / Flashpic)

Es kann wohl schnell passieren: Eltern sehen in den Klassenchats ihrer Kinder Bildmaterial, das den Missbrauch Minderjähriger zeigt. Sie leiten es an andere Eltern weiter, um sie zu warnen - und machen sich damit oft unbewusst strafbar. Nun will Buschmann sie vor langen Freiheitsstrafen schützen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann treibt die angekündigte Reform des Gesetzes gegen Missbrauchsdarstellungen voran. Konkret soll die Mindeststrafe für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte von derzeit einem Jahr Freiheitsstrafe - je nach Delikt - auf drei bis sechs Monate abgesenkt werden. Das teilte das FDP-geführte Justizministerium mit. Zu dem entsprechenden Gesetzentwurf können nun Länder und Verbände Stellung beziehen.

Die Reform soll verhindern, dass Menschen bestraft werden, deren Ziel nicht die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen war. "Eine Mutter etwa, die in einem Klassenchat kinderpornografisches Material entdeckt und es weiterleitet, um andere Eltern vor den Bildern zu warnen, muss aktuell mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden", sagte Buschmann. "Das ist nicht gerecht, denn es werden mit der aktuellen Gesetzeslage teils Menschen bestraft, die gerade die Verbreitung solchen Materials verhindern wollen."

Auch jugendlicher Leichtsinn soll geschützt werden

Mehr zum Thema

Der Minister erklärte weiter: "Unverändert bleibt die maximale Strafhöhe von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe - damit Menschen, die Kinder sexuell missbrauchen, sich an entsprechenden Darstellungen ergötzen oder aus Gewinnstreben verbreiten, weiterhin hart bestraft werden können."

Damit will Buschmann eine seit Juli 2021 geltende Strafverschärfung zurücknehmen, die sich aus seiner Sicht in der Praxis nicht bewährt hat. Das soll auch Fällen Rechnung tragen, in denen Menschen ungewollt in den Besitz von Missbrauchsdarstellungen gekommen sind. Auch bei "jugendlichen Täterinnen und Tätern, die aus einem für den jugendlichen Entwicklungsstand typischen Antrieb wie Unbedarftheit, Neugier, Abenteuerlust oder Imponierstreben gehandelt haben", soll nach der erneuten Reform die geringere Mindeststrafe gelten können.

Quelle: ntv.de, mes/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen