Politik

Wieder Vergehen statt Verbrechen Kinderpornografie-Gesetz soll entschärft werden

Bei dem Gesetzes-Vorstoß geht es um den Paragrafen 184b zu Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte.

Bei dem Gesetzes-Vorstoß geht es um den Paragrafen 184b zu Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte.

(Foto: picture alliance/dpa)

Erst 2021 wurde das Gesetz verschärft, jetzt folgt die Rolle rückwärts. Um der Justiz bei der Verfolgung von Kinderpornografie mehr Spielraum zu ermöglichen, fordern mehrere Bundesländer eine Anpassung des Paragrafen. Aktuell treffe das Gesetz auch die Falschen.

Mehrere Bundesländer wollen den erst im vergangenen Jahr neu gefassten Kinderpornografie-Paragrafen wieder entschärfen. Um dem Verhältnismäßigkeitsgebot zu genügen, müssten die "Strafandrohungen entsprechend dem jeweiligen Unrechtsgehalt der Tat" korrigiert werden, sagte die brandenburgische Justizministerin Susanne Hoffmann der "Welt".

Bei dem Vorstoß geht es um die jüngste Verschärfung des Paragrafen 184b zu Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte. Mit einer Neuregelung aus dem vergangenen Jahr wurde festgelegt, dass der Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder als Verbrechen eingestuft wird - und nicht mehr als Vergehen.

Mehr Spielraum für Justiz

Mit der Neuregelung unterliege etwa ein nicht rechtzeitiges Löschen eines für den Empfänger ungewollt übersandten Bildes einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, bemängelte Hoffmann. Ein Antrag Brandenburgs für die Justizministerkonferenz am 10. November sieht nach Angaben der "Welt" nun vor, die Tatbestände wieder zum Vergehen herabzustufen oder eine Regelung für minder schwere Fälle einzuführen.

Berlin, Sachsen, Bayern und Rheinland-Pfalz kündigten gegenüber der Zeitung eine Unterstützung des Antrags aus Brandenburg an. Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin sagte: "Nicht die Einstufung als Verbrechen schützt die Schwächsten unserer Gesellschaft, sondern das Verhindern von Tatgelegenheiten und eine konsequente strafrechtliche Verfolgung."

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Auch Vertreter der Ampel-Koalition im Bund zeigten sich offen für eine erneute Gesetzesänderung. "Wir sehen die praktischen Probleme und erheblichen Wertungswidersprüche, zu denen der Paragraf 184b StGB in seiner derzeitigen Ausgestaltung führt", sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sonja Eichwede.

Die Grünen-Rechtspolitikerin Canan Bayram sagte der "Welt": "Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen die Möglichkeit haben, auf die verschiedenen Fallkonstellationen tat- und schuldangemessen reagieren zu können." Die aktuelle Fassung des Paragrafen 184b StGB ermöglicht dies nicht. So machen sich Jugendliche, die einander Fotos von sich selbst schicken, ausnahmslos wegen eines Verbrechens strafbar."

Quelle: ntv.de, mne/AFP

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