Rauchen im Zug Bußgeld bis 1.000 Euro
27.02.2007, 17:40 UhrRauchen in Zügen und Bundesbehörden soll künftig bis zu 1.000 Euro Bußgeld kosten. Das Bundeskabinett entscheidet an diesem Mittwoch über den Gesetzentwurf der Regierung zum Rauchverbot. Die Geldbuße beträgt laut Ordnungswidrigkeitengesetz mindestens 5 Euro und - wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt - höchstens 1.000 Euro. "Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Tat", sagte eine Sprecherin von Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) am Dienstag. Das Gesetz zum Nichtraucherschutz soll im September in Kraft treten. Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor. Bayern beschloss Eckpunkte für ein Nichtrauchergesetz.
Das Rauchen wäre damit in allen öffentlichen Zügen, Bussen und in Taxis sowie in Ministerien, Instituten und Gerichten des Bundes verboten. Wer qualmen will, darf dies nur, "wenn gesonderte und entsprechend gekennzeichnete Räume vorgehalten werden", heißt es im Gesetzentwurf. Tabakwaren sollen nur noch an über 18-Jährige statt an über 16-Jährige verkauft werden. Für die Umstellung von Zigarettenautomaten gilt eine Frist bis Juli 2009. Das Kabinett hatte dies Mitte Februar grundsätzlich beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch darüber entscheiden. In Bahnhöfen und in Zügen ist Rauchen vielfach schon verboten.
Über ein Rauchverbot in Gaststätten beraten am 22. März die Ministerpräsidenten. Die Gesundheitsminister hatten sich grundsätzlich darauf geeinigt, dass Rauchen in Lokalen nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt sein soll. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen es den Wirten überlassen, ob es sich um eine Raucherkneipe handelt.
Das bayerische Kabinett billigte Eckpunkte für ein weitgehendes Rauchverbot in öffentlichen Räumen und Gaststätten. "Wir wollen eine klare Wertentscheidung für die Gesundheit vor allem unserer Kinder treffen", sagte Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU). Das Rauchverbot soll spätestens Anfang 2008 in Kraft treten. Ausnahmen sollen für Raucherzonen in separaten Räumen von Gaststätten gelten. Auch in Bier-, Wein- und Festzelten sowie Biergärten sollen Sonderregelungen möglich sein. Discotheken sollen im Interesse des Jugendschutzes ausnahmslos rauchfrei werden. Thüringen will die gesetzlichen Regelungen für ein Rauchverbot mit den Bundesländern Hessen und Baden-Württemberg abstimmen.
Eine freiwillige Lösung mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband hatte die Bundesregierung für gescheitert erklärt. Rund 3.300 Menschen sterben nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg pro Jahr bundesweit an Folgen des Mitrauchens.
Quelle: ntv.de