Bezahlte Nebentätigkeiten CSU-Abgeordneter liegt an der Spitze
25.01.2018, 00:09 Uhr
Hans Michelbach
(Foto: picture alliance / dpa)
Bundestagsabgeordnete müssen Einkünfte von mehr als 10.000 Euro im Jahr beim Bundestagspräsidenten anzeigen. Exakte Einzeleinkünfte sind aber nicht nötig. Nun hat eine Untersuchung die "Topverdiener" ermittelt.
Im neuen Bundestag haben mindestens 41 Abgeordnete eine bezahlte Nebentätigkeit. Mindestens 220 der insgesamt 709 Parlamentarier gehen einer unentgeltlichen Nebentätigkeit nach, wie die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf Auswertungen des Portals abgeordnetenwatch.de berichtet. An der Spitze der Liste stehe mit großem Vorsprung der CSU-Abgeordnete Hans Michelbach: Er habe als Inhaber und persönlich haftender Gesellschafter der MIBEG Unternehmensgruppe einen jährlichen Gewinn der Stufe 10 angegeben, das entspreche Einkünften von mehr als 250.000 Euro.
Hinter Michelbach folgt Uwe Kamann von der AfD. Er hat den Angaben zufolge als Geschäftsführer der Aachener so:cas GmbH Stufen angegeben, aus denen sich eine Spanne von 135.000 bis 220.000 Euro ergibt. Zweck des Unternehmens ist laut Handelsregister "das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen sowie die Unternehmensberatung".
Der FDP-Abgeordnete Reinhard Arnold Houben rangiert als Geschäftsführender Gesellschafter der Arnold Houben GmbH mit zwischen 43.000 und 90.000 Euro auf Rang drei der Auswertung, wie die "Süddeutsche Zeitung" weiter berichtet.
Deckel bei 250.000 Euro
Bundestagsabgeordnete sind verpflichtet, Einkünfte von mehr als 1000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr beim Bundestagspräsidenten anzuzeigen. Sie müssen ihre einzelnen Einkünfte aber nicht in exakter Höhe, sondern lediglich in einer von zehn Stufen angeben.
Stufe 1 entspricht Einkünften von mehr als 1000 bis 3500 Euro, Stufe 10 Einkünften von mehr als 250.000 Euro. Es ist für die Öffentlichkeit also nicht ersichtlich, ob einer 251.000 oder mehrere Millionen Euro bekommt.
Die Verhaltensregeln für die Abgeordneten schreiben vor, dass Parlamentarier "innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag" Nebentätigkeiten beim Bundestagspräsidenten anzeigen müssen. Die Bundestagsverwaltung muss die Daten dann nach "Bearbeitung" veröffentlichen. Da die Bundestagswahl vor vier Monaten stattgefunden und das Parlament sich vor genau drei Monaten konstituiert hat, müssen inzwischen alle Abgeordneten ihre Tätigkeiten bei Wolfgang Schäuble angegeben haben. Das sei Anlass für abgeordnetenwatch.de gewesen, die Zahlen jetzt zu erheben, so das Blatt. Das Portal wertete dazu die Veröffentlichungen der Nebentätigkeiten auf der Homepage des Bundestages aus.
CDU vor FDP und AfD
Wenn man die bisher bekannten bezahlten Nebentätigkeiten nach Fraktionen addiert, liegt den Angaben zufolge die Union mit deutlichem Vorsprung vor FDP und AfD. Es folgten die SPD und mit großem Abstand die Linke. Die Fraktion der Grünen sei Schlusslicht, weil bisher von keinem ihrer Abgeordneten eine bezahlte Nebentätigkeit bekannt sei.
Vermutlich liegt die Zahl der Nebentätigkeiten aber noch höher. "Wegen der Vielzahl der abgegebenen Meldungen" lasse "sich ein Ende der Bearbeitung und ein Zeitpunkt, zu dem alle Angaben veröffentlicht sein werden, derzeit nicht absehen", zitiert die Zeitung die Bundestagsverwaltung.
Quelle: ntv.de, bad