Politik

Gutscheine sind "Misstrauensvotum" CSU widerspricht von der Leyen

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(Foto: dpa)

In der Sommerpause geht die Debatte um die Hartz-IV-Sätze weiter. Die CSU wendet sich vehement gegen den Vorschlag von Bundessozialministerin von der Leyen, Kinder mit Gutscheinen zu fördern. Mehrere Wirtschaftsweise sind derweil gegen eine Anhebung der Regelsätze.

Die CSU-geführte Regierung in Bayern lehnt eine bessere Förderung der Kinder von Hartz-IV-Empfängern mit Hilfe von Gutscheinen strikt ab. Diese seien "ein kollektives Misstrauensvotum gegen Langzeitarbeitslose und wirken diskriminierend", sagte Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer von der CSU der "Berliner Zeitung". "Das ist kein bürgerlicher Politikansatz." Haderthauer stellte sich damit gegen CDU-Bundessozialministerin Ursula von der Leyen, die die 1,7 Millionen Kinder in Hartz-IV-Familien vor allem über oder kostenlose Angebote besser fördern will.

Haderthauer schlug vor, stattdessen Langzeitarbeitslose über die Jobcenter zur besseren Förderung ihrer Kinder zu verpflichten. Dazu könnten Jobcenter in ihren Zielvereinbarungen mit Arbeitssuchenden festlegen, dass ihre Kinder etwa Nachhilfestunden nehmen oder einen Sportverein besuchen. Das Geld würde dann von der öffentlichen Hand direkt an die Einrichtungen überwiesen. "Wenn das nicht eingehalten wird, muss das Jobcenter, eventuell zusammen mit dem Jugendamt, dafür sorgen, dass die Elternverantwortung eingefordert und die Teilhaberechte der Kinder erfüllt werden."

Förderung "direkt" für die Kinder

Unterstützung erhielt von der Leyen dagegen vom Chef der Wirtschaftsweisen, Wolfgang Franz. Er sagte der "Leipziger Volkszeitung", es gehe nicht darum, betroffene Eltern unter den Generalverdacht zu stellen, ihren Kindern Sozialleistungen zu verwehren. "Jedoch besteht der Vorteil einer Gutscheinlösung darin, dass die Förderung direkt den Kindern zugutekommt und zwar denjenigen, die unserer Hilfe wirklich bedürfen."

Franz lehnte höhere Regelsätze für Hartz-IV-Bezieher ab. "Mit höheren Unterstützungszahlungen vermindern sich insbesondere für Geringqualifizierte mit Kindern die Anreize, sich auf dem ersten Arbeitsmarkt intensiv um einen Arbeitsplatz zu bemühen und gegebenenfalls auch weniger attraktive Jobs anzunehmen", sagte er. Auch der Wirtschaftsweise Christoph Schmidt ist gegen eine Anhebung der Regelsätze. "Eine generelle Erhöhung der Geldleistungen wäre sicher nicht der richtige Weg", sagte der Präsident des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) der "Bild"-Zeitung.

Mehr Geld durch die Neuregelung der Hartz-IV-Sätze forderte, nach mehreren und auch den Kirchen, der hessische SPD-Chef Thorsten Schäfer-Gümbel: "Ich bin davon überzeugt, dass es eine Erhöhung geben muss, insbesondere im Bereich der Kinder und Jugendlichen", sagte er. Bisher seien die Bildungskosten nicht ausreichend berücksichtigt.

Arbeitspflicht gefordert

Franz forderte zudem eine Arbeitspflicht für Langzeitarbeitslose. Wer nicht arbeiten wolle, müsste dann auch Hartz-IV-Kürzungen hinnehmen. "Jeder Hilfebedürftige kann den ungekürzten Regelsatz bekommen, aber er muss dafür arbeiten. Vorzugsweise auf dem ersten Arbeitsmarkt oder falls dort nicht genügend Arbeitsplätze vorhanden sind, in einer Arbeitsgelegenheit bei einer kommunalen Einrichtung oder bei Wohlfahrtsverbänden." Arbeitswillige Hilfsempfänger sollten dann auch mehr als bisher von ihrem Verdienst behalten dürfen.

Der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle wies die Forderung von Sozialverbänden und Kirchen nach höheren Hartz-IV-Sätzen zurück. "Ich bin und bleibe ein Anhänger des Lohnabstandsgebotes: Es muss so sein, dass derjenige, der arbeitet, auch ganz persönlich davon etwas hat und sich seine Arbeit wirklich lohnt", sagte er der "Rheinischen Post". Die Koalition müsse aber dafür sorgen, "dass die Hilfe für Kinder wirklich in Form von Bildungschancen bei diesen Kindern ankommt".

Die Bundesregierung muss bis Jahresende die Regelsätze für Langzeitarbeitslose neu berechnen. Das Bundesverfassungsgericht hatte nicht die Höhe des Regelsatzes von derzeit 359 Euro sondern dessen Berechnung beanstandet. Für Kinder müssen zudem in stärkerem Umfang Ausgaben für Bildung und Teilhabe etwa am Vereinsleben berücksichtigt werden.

Quelle: ntv.de, dpa/rts

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