Berufung abgelehnt "Crash-Kid" bleibt in Haft
15.10.2002, 18:29 UhrDer als "Crash-Kid" bekannt gewordene Andreas B. bleibt weiter in Haft. Das Landgericht Düsseldorf verwarf die Berufung des 17-Jährigen am Dienstag gegen eine Verurteilung wegen Vergewaltigung eines Mithäftlings. Wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, bleibt die Gesamtstrafe von sieben Jahren Haft damit bestehen.
Der Serienstraftäter hatte in den vergangenen Jahren wiederholt durch Spritztouren mit gestohlenen Autos Schlagzeilen gemacht. Im März 2000 hatte B. im Alter von 14 Jahren bei einer Amokfahrt mit einem gestohlenen Lkw einen niederländischen Polizisten an einer Straßensperre überrollt und getötet. Deswegen wurde er zu vier Jahren Haft verurteilt. Noch in der Untersuchungshaft vergewaltigte er nach Ansicht des Gerichts einen Zellengenossen. Die Strafe wurde daraufhin auf sieben Jahre Jugendhaft erhöht.
Das Opfer der Vergewaltigung hatte in beiden Verfahren ausgesagt, die Geschichte nur erfunden zu haben. Andreas hatte im Berufungsprozess eingeräumt, Sex mit dem Mitgefangenen gehabt zu haben. Dies sei aber auf freiwilliger Basis geschehen. Ein unbeteiligter Zelleninsasse von damals hat als Zeuge vor dem Landgericht jedoch eine Vergewaltigung bestätigt. Die Jugendkammer hielt die Aussage des Opfers wie auch Andreas' Aussage damit für widerlegt. "Die Aussagen waren in sich unsinnig", sagte Staatsanwalt Michael Szczeponik.
Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert. Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: ntv.de