Politik

Videokameras am Arbeitsplatz DGB droht mit Widerstand

Heimlich dürfen solche Bilder künftig nicht gemacht werden.

Heimlich dürfen solche Bilder künftig nicht gemacht werden.

(Foto: picture alliance / dpa)

Überraschend einigt sich die schwarz-gelbe Koalition auf neue Regeln zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Heimlich zu filmen soll zwar verboten werden, mehr aber nicht. Kritiker fürchten um Arbeitnehmerrechte.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die geplante Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes scharf kritisiert und Widerstand angekündigt. "Das ist keine Verbesserung des Datenschutzgesetzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern eine deutliche Verschlechterung", sagte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer der ARD.

"Offene Überwachung massiv ausgeweitet"

Zwar verbiete der Gesetzgeber die heimliche Video-Überwachung, die Möglichkeiten zur offenen Überwachung würden jedoch massiv ausgeweitet. Das schaffe den gläsernen Arbeitnehmer. "Ich kann nur davor warnen, diesen Weg zu gehen: Das Gesetz wird von uns nicht hingenommen werden, denn es ist ein Anschlag auf die Arbeitnehmerrechte."

 Union und FDP wollen die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz per Gesetz künftig ausdrücklich verbieten lassen. Nach jahrelangem Hin und Her habe sich die schwarz-gelbe Koalition auf entsprechende Regelungen beim Beschäftigtendatenschutz geeinigt, berichteten Experten beider Fraktionen. Sie reagieren damit vorgeblich auf Bespitzelungsaffären in der Vergangenheit etwa bei der Bahn, der Telekom und beim Lebensmitteldiscounter Lidl.

Nach Angaben aus der Koalition wird künftig jegliche Videoüberwachung in Umkleiden, Schlafräumen oder im Sanitärbereich verboten. Eine offene Videoüberwachung soll an strikte Vorgaben gebunden werden. Sie dürfe nicht zur allgemeinen Verhaltens- oder Leistungskontrolle eingesetzt werden, hieß es. SPD und Linke kritisierten die Koalitionspläne scharf.

Schon im Sommer 2010 hatte das Bundeskabinett den ursprünglichen Gesetzentwurf beschlossen. Er war von Anfang an umstritten: Während die Gewerkschaften den vorgesehenen Schutz der Beschäftigten für nicht ausreichend hielten, sahen die Arbeitgeber ihre Möglichkeiten zur Kriminalitätsbekämpfung zu stark eingeschränkt. So wollte der Einzelhandel in begründeten Verdachtsfällen weiterhin heimliche Aufnahmen machen dürfen.

Quelle: ntv.de, dpa

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