Politik

Entscheidung aus Karlsruhe Das Dosenpfand kommt

Das Dosenpfand kann pünktlich zum 1. Januar eingeführt werden. Es werde keine einstweilige Anordnung gegen das Dosenpfand geben, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Anschluss an seine Entscheidung mit.

Bereits vor einer Woche hatten die Karlsruher Richter eine Beschwerde mehrerer Rewe-Kaufleute gegen das Einweg-Pfand zurückgewiesen. Im jetzigen Fall hatten dem Gericht zufolge 22 Brauereien, eine Supermarktkette, ein Dosenhersteller und ein Weißblechproduzent den Eilantrag eingereicht.

Nach der Verpackungsverordnung wird ab dem 1. Januar auf Dosen und Einwegflaschen für Bier, Mineralwasser, Cola und Limonaden ein Pfand von 25 oder 50 Cent erhoben. Der Marktführer für Rücknahme-Automaten, die norwegische Tomra Systems , rechnet mit deutlichen Umsatzzuwächsen am deutschen Markt. Die Einweglobby befürchtet dagegen Kosten in Milliarden-Höhe.

Das Bundesumweltministerium begrüßte das erneute Scheitern der Pfandgegner vor dem Bundesverfassungsgericht. "Damit ist die vermutlich überflüssigste aller Klagen gegen das Pfand nun auch vom Tisch", sagte ein Ministeriumssprecher. "Es haben sich ohnehin alle Beteiligten auf den Start des Dosenpfands zum 1. Januar eingestellt."

Quelle: ntv.de

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