"Persönlichkeitsrechte nicht gewahrt" Datenschützer gegen Scanner
05.01.2010, 08:37 UhrDer Bundesdatenschutzbeauftragte ist auch mit der neuesten Generation von Ganzkörperscannern noch unzufrieden. Der Persönlichkeitsschutz sei noch nicht ausreichend gewahrt, warnt Schaar.

Der niederländische Flughafen Schiphol setzt die Scanner bereits ein - weitere sollen folgen.
(Foto: AP)
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat vor einem voreiligen Einsatz von Nacktscannern gewarnt. "Ich habe bisher noch kein Gerät gesehen, das die Persönlichkeitsrechte wahrt", sagte Schaar der "Frankfurter Rundschau". Dafür müssten die Scanner nicht nur Fremdkörper erkennen, sondern sie auch von Prothesen oder Implantaten unterscheiden können. "Allein die Neuerung, dass auf den Monitoren keine Nacktbilder mehr zu sehen sind, reicht nicht aus", betonte Schaar.
Der oberste Datenschützer kritisierte, dass die Bundespolizei bei der Entwicklung der neuen Nacktscanner die persönlichkeitsrechtlichen Anforderungen offenbar selbst festlege. "Es verwundert mich, dass ich auch auf meine Nachfrage hin keine Einzelheiten zu den Scanner-Tests erfahren konnte", sagte Schaar. Die Bundespolizei bestätigte dem Bericht zufolge, für die persönlichkeitsrechtlichen und gesundheitlichen Anforderungen an die neuen Scanner keine Vorgaben von der Politik bekommen zu haben. Die Testergebnisse der Bundespolizeiakademie würden eher als "Entscheidungsgrundlage für die Politik" betrachtet, sagte ein Sprecher.
EU-Parlament für Scanner
Ob die Versuche, wie vom Bundesinnen- und Bundesforschungsministerium erhofft, im Sommer abgeschlossen sind, ist der Zeitung nach unklar. "Ich bin zuversichtlich, dass die Erprobung noch im Laufe des Jahres 2010 abgeschlossen wird", sagte der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Matthias Seeger. Fertig seien die Scanner aber erst, wenn "Persönlichkeitsrechte und gesundheitliche Aspekte gewahrt bleiben" und gleichzeitig "ein Mehrwert für die Luftsicherheit erreicht" werde. So dürften die durchleuchteten Menschen nur als Silhouette erkennbar sein.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im EU-Parlament, Klaus-Heiner Lehne (EVP), rechnet damit, dass die EU den Weg für einen europaweiten Einsatz der Körperscanner bis zum Frühsommer freimacht. "Nach dem vereitelten Anschlag von Detroit haben wir eine völlig andere Situation", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Er halte es für wahrscheinlich, "dass das EU-Parlament einen Vorstoß der Kommission zur Einführung technisch ausgereifter Körperscanner billigen wird."
Länder dürfen vorpreschen
Geräte neuester Generation zeigten die Passagiere eben nicht nackt, auch wenn der Kampfbegriff Nacktscanner diese Sorge immer wieder schüre, betonte Lehne. Wenn die Technik so weit sei, dass sich Risiken für die Persönlichkeitsrechte und die Gesundheit der Fluggäste vermeiden ließen, "sollten wir auf die Geräte im Interesse der Flugsicherheit nicht verzichten".
Nach Einschätzung des deutschen Christdemokraten ließen sich "neue EU-Regeln über Körperscanner innerhalb der nächsten drei bis vier Monate vom Parlament beschließen". In etwa sechs Monaten könnten sie dann in Kraft sein. Lehne betonte, dass einzelne EU-Länder wie Deutschland im nationalen Alleingang auch schneller handeln könnten. 2008 hatte das EU-Parlament eine europaweite Einführung der Scanner zur Passagierkontrolle in allen Mitgliedsstaaten noch abgelehnt. Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag daraufhin zurückgezogen.
Quelle: ntv.de, AFP/dpa