Mutmaßlicher NS-Verbrecher Demjanjuk bleibt in USA
04.04.2009, 07:50 UhrDer mutmaßliche NS-Verbrecher John Demjanjuk wird nach US-Medienberichten nicht wie geplant am Montag nach Deutschland ausgewiesen. Dies habe ein Einwanderungsgericht in Arlington im US-Bundesstaat Virginia angesichts des schlechten Gesundheitszustands des 89-Jährigen entschieden, berichteten US-Medien unter Berufung auf Demjanjuks Anwalt. Am Vortag hatte der Anwalt John Broadley einen Eileintrag gestellt, in dem er behauptete, eine Ausweisung komme für den gebrechlichen Demjanjuk einer Folter gleich.
Das Amtsgericht München hatte kürzlich gegen Demjanuk Haftbefehl wegen Beihilfe zum Mord an tausenden Juden erlassen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem gebürtige Ukrainer vor, als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor während des Zweiten Weltkriegs im besetzten Polen Beihilfe zum Mord an mindestens 29 000 Juden geleistet haben.
US-Juristen hatten kurz zuvor Zweifel am Erfolg des Antrags geäußert. Die Initiative werde die Ausweisung nicht verhindern. Demjanjuk lebt als Staatenloser in Cleveland im US-Staat Ohio.
"Kein sicherer Hafen"
Die US-Behörden wollen unterdessen einen früheren Wächter des NS-Konzentrationslagers Sachsenhausen ausweisen. Der heute 84-jährige Anton Geiser habe als bewaffnetes Mitglied der SS-Totenkopfverbände als Wächter gearbeitet, erklärte das US-Justizministerium. Zu seinen Aufgaben habe es gehört, die Insassen zur Zwangsarbeit zu bringen und Dienst auf den Wachtürmen zu tun, er habe den Befehl gehabt, Lagerinsassen bei Fluchtversuchen zu erschießen. Als Wachmann habe Geiser geholfen, tausende Unschuldige einer unmenschlichen und oft tödlichen Behandlung zu unterwerfen, erklärte das Ministerium weiter: "Die USA sind kein 'sicherer Hafen' für derartige Individuen."
Geiser wanderte 1956 aus Österreich in die USA ein und wurde 1962 US-Staatsbürger geworden. Die US-Staatsangehörigkeit wurde Geiser, der auch Wachmann im Konzentrationslager Buchenwald war, bereits entzogen. Die Einbürgerung war nach Auffassung der Gerichte aber ungültig, weil er als NS-Mittäter kein Recht auf Einreise in die USA hatte.
Quelle: ntv.de