Politik

Abschiebung könnte kommen Demjanjuk verliert in Berlin

Der mutmaßliche ehemalige KZ-Wächter John Demjanjuk hat in seinem Kampf gegen eine Abschiebung nach Deutschland auch vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Niederlage erlitten. Deutschland sei nicht verpflichtet, die Überstellung des 89-Jährigen aus den USA zu verhindern, entschied das Gericht am Mittwoch in einem Beschluss zu einem Eilantrag Demjanjuks.

Zur Begründung hieß es, das Mitwirken der Bundesregierung sei nachrangig. Denn auch ohne das Einverständnis der Bundesregierung sei seine Abschiebung aus den USA weiterhin möglich. Diese aber habe Demjanjuk in den USA ausreichend gerichtlich prüfen lassen können. Gegen den Beschluss können Demjanjuks Anwälte noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Demjanjuk lebt als Staatenloser in den USA. Deutschland hatte seine Bereitschaft erklärt, ihn aufzunehmen. Mit seinem Eilantrag hatte Demjanjuks Rechtsanwalt versucht, diese Erklärung nichtig zu machen.

Demjanjuk soll in München der Prozess gemacht werden. Das dortige Amtsgericht hat einen Haftbefehl gegen ihn erlassen. Dem gebürtigen Ukrainer wird vorgeworfen, im Jahr 1943 für ein halbes Jahr zu den Wachmannschaften des NS-Vernichtungslagers Sobibor im damals von Deutschland besetzten Polen gehört zu haben. In dieser Zeit wurden dort 29.000 Juden getötet, weshalb Demjanjuk Beihilfe zum Mord in 29.000 Fällen vorgeworfen wird.

Quelle: ntv.de, AFP

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