Grünes Licht für Ökostrom Deutsche Praxis mit EU-Recht vereinbar
13.03.2001, 16:18 UhrDie deutsche Ökostromförderung ist rechtens. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstößt das Stromeinspeisungsgesetz nicht gegen geltendes EU-Recht. Das Bundeswirtschaftsministerium begrüßte die Entscheidung.
Nach dem Gesetz sind Stromversorger verpflichtet, in Deutschland produzierten Strom aus erneuerbaren Energien wie Windkraft abzunehmen und dafür eine Mindestvergütung zu zahlen. Diese liegt teilweise über dem tatsächlichen Marktwert des Stroms.
Die Richter in Brüssel stellten in ihrem Urteil klar, dass diese Mindestvergütungen keine staatlichen Subventionen darstellen. Die Förderung erfolge nicht aus Haushaltsmitteln. Das Gesetz verstoße auch nicht gegen die im EU-Binnenmarkt garantierte Freiheit des Warenverkehrs, da es dem Umweltschutz diene. Dieser gehöre zu den vorrangigen Zielen der EU, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich.
Wirtschaftsminister Werner Müller betonte, dies sei ein Erfolg für die Energiepolitik der Regierung, die eine Vorreiterrolle beim Ausbau erneuerbarer Energien in der Europäischen Union einnehme. Die EU-Mitgliedsstaaten seien sich einig, dass der Anteil regenerativer Energiequellen aus Umweltgründen, aber auch wegen der Versorgungssicherheit dauerhaft gesteigert werden muss.
Auch Umwelt-Firmen wie die am Neuen Markt notierten Unternehmen Umweltkontor und der Windmühlen-Hersteller Plambeck zeigten sich zufrieden. "Das Urteil schafft Rechtssicherheit in Europa", sagte ein Umweltkontor-Sprecher.
Der Energiekonzern PreussenElektra AG hatte in Brüssel geklagt. Ihrer Ansicht nach war das alte Stromeinspeisungsgesetz nicht vereinbar mit dem EU-Vertragsrecht. Vom Regionalversorger Schleswag AG hatte PreussenElektra Rückzahlungen in Höhe von 500.000 DM gefordert.
Quelle: ntv.de