Politik

Nichts geht ohne Führungszeugnis Deutschland schützt seine Kinder

Deutschland hat ein neues Kinderschutzgesetz. Es soll Kinder besser vor Misshandlungen und Vernachlässigungen schützen. Jeder, der haupt- oder ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätig ist, muss künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Zudem werden Jugendämter verpflichtet, Risikofamilien stärker zu kontrollieren.

Kristina Schröder: Ein Meilenstein.

Kristina Schröder: Ein Meilenstein.

(Foto: dapd)

Kinder sollen besser vor Misshandlungen und Verwahrlosung geschützt werden. Nach jahrelanger Debatte beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Koalition ein neues Kinderschutzgesetz. Es zieht die Konsequenz aus einer Reihe von spektakulären Kindstötungen und Missbrauchsfällen in jüngster Zeit.

Nach den Worten von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) beseitigt das Gesetz bisherige Lücken und Schwachstellen beim Kinderschutz. Mit diesem "Meilenstein" werde es möglich, oft unfassbaren Quälereien rascher auf die Spur zu kommen. Die Opposition zeigte sich prinzipiell einverstanden, forderte aber zusätzliche Verbesserungen.

Jugendämter sollen genauer schauen

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(Foto: picture alliance / dpa)

Mit der Neuregelung werden die Jugendämter verpflichtet, so genannte Risikofamilien stärker zu kontrollieren. Bei klaren Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung von Kindern soll es regelmäßige Hausbesuche geben. Ärzte und Psychologen können bei gewichtigen Anhaltspunkten für Misshandlungen von sich aus ihre Schweigepflicht brechen und die Behörden einschalten. Eine Informationspflicht für solche "Berufsgeheimnisträger" ist aber nicht vorgesehen.

Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe müssen zudem Mindeststandards erfüllen, um weiter öffentliche Zuschüsse zu bekommen. So wird die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen für hauptamtlichen Mitarbeiter vorgeschrieben, die auch Vorstrafen wegen Sexualdelikten enthalten.

"Erziehungskompetenz" wird gestärkt

Ein weiteres Kernstück ist der verstärkte Einsatz von Familienhebammen mit Zusatzausbildung für frühe Hilfen in Problemhaushalten. Sie sollen die "Erziehungskompetenz" der Eltern während der Schwangerschaft und in der ersten Zeit nach der Geburt des Kindes stärken.

Dafür stellt der Bund befristet bis 2015 insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung. Einige Länder befürchten, danach allein die Kosten zu tragen und haben deshalb Widerstand im Bundesrat angekündigt. Sie verlangen die dauerhafte Mitfinanzierung durch die Krankenkassen. Dies lehnt das Gesundheitsministerium ab.

Ministerin Schröder warnte vor einer Blockade des Gesetzes. Damit machten sich die Länder mitschuldig an neuen Missbrauchsfällen. "Kinderschutz zum Nulltarif gibt es nicht", sagte sie.

Quelle: ntv.de, dpa

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