Interview mit Ex-Sozialrichter "Die Familien werden stranguliert"
25.02.2015, 08:14 Uhr
In Deutschland finanzieren Eltern die Altersvorsorge von Kinderlosen mit. "Diese Situation ist völlig unerträglich", sagt Ex-Sozialrichter Borchert.
(Foto: picture alliance / dpa)
Zwei Mal hat das Bundesverfassungsgericht die Benachteiligung von Familien in den Sozialversicherungen als verfassungswidrig bezeichnet, geändert hat sich fast nichts. "Bislang behandelt der Gesetzgeber diese Urteile wie feuchten Kehricht", kritisiert der ehemalige Sozialrichter Jürgen Borchert. Ein weiteres Urteil könnte die Politik noch in diesem Jahr unter Druck setzen.

Jürgen Borchert war bis Ende 2014 Vorsitzender Richter am Hessischen Landessozialgericht.
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n-tv.de: Herr Borchert, Sie kritisieren die deutschen Sozialversicherungssysteme als ungerecht und nicht zukunftstauglich. Lassen Sie uns zunächst über die Zukunft sprechen - wie lange sind die Renten noch sicher?
Jürgen Borchert: Wenn Sie unter Sicherheit verstehen, dass die Renten die Funktion behalten, die sie seit 1957 haben, dann sind sie nicht sicher. Ihre Eigenschaft als den Lebensstandard sichernde Altersversorgung werden sie schon in den nächsten Jahren verlieren. Die sinkende Lohnquote entzieht den Sozialversicherungen in Deutschland den Boden.
Das müssen Sie erklären.
Die Lohnquote ist der Anteil der Einkommen der unselbstständig Beschäftigten an allen Einkommen, die in Deutschland erzielt werden. In den vergangenen Jahren haben die sozialversicherungspflichtigen Einkommen auf breiter Front klar verloren - im selben Ausmaß sind die Sozialversicherungen schwächer finanziert.
Sorgt nicht der Mindestlohn dafür, dass Altersarmut verhindert wird?
Nein. Der Mindestlohn schafft so winzige Veränderungen, dass damit noch immer keine dauerhaft tragfähige Grundlage dieses Sozialversicherungssystems gewährleistet ist. Sogar ein Lohn von 11 Euro pro Stunde bei 40-jähriger ununterbrochener Beschäftigung würde nach gegenwärtiger Rechnung zu einer Rente von lediglich rund 700 Euro führen. Das liegt deutlich unter der Grundsicherung im Alter.
Sie sagen, Familien mit Kindern werden im Vergleich zu Kinderlosen benachteiligt. Inwiefern ist das so?
Bei Familien bündeln sich die allgemeinen Verteilungsfehler unseres Landes.
Als da sind?
Die Haupteinnahmen der öffentlichen Hände bestehen in Sozialversicherungsbeiträgen. Diese Beiträge werden nach einem linearen, proportionalen Tarif erhoben und sind auf allen Einkommensstufen identisch. Anders als bei der Einkommensteuer werden kleinere Einkommen folglich relativ viel härter belastet als höhere Einkommen. Besonders übel an den Sozialversicherungsbeiträgen ist aber, dass es eine obere Beitragsbemessungsgrenze gibt: Wer darüber liegt, dem wird in Deutschland keine Sozialversicherungsverantwortung abverlangt. Das stellt unser Gerechtigkeitsideal auf den Kopf, demzufolge die starken Schultern mehr tragen sollen als die schwachen.

Berührungsängste hat Borchert nicht. Von der CSU bis zu den Linken hat er alle Parteien beraten. Vor 13 Jahren entwickelte er für den hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch ein familienpolitisches Konzept. Ende Januar trat er als Gastredner beim AfD-Parteitag in Bremen auf.
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Gibt es neben den Sozialabgaben weitere Ungerechtigkeiten?
Oh ja. Bei den Steuern sind die Verbrauchsteuern die zweitwichtigste Einnahmequelle. Auch sie haben im Gegensatz zur Einkommen- und Lohnsteuer eine regressive Wirkung: je kleiner das Einkommen, desto höher ist der Anteil der Verbrauchssteuern. Niedrige Einkommen werden also auch bei den Verbrauchssteuern härter belastet als höhere Einkommen - und diese Steuern machen im Konzert der Steuereinnahmen mittlerweile fast 60 Prozent der Gesamteinnahmen aus!
Das waren zwei grundsätzliche Gerechtigkeitsprobleme. Wo liegt die Benachteiligung für Eltern?
Die liegt darin, dass die Erziehungsleistung von Eltern bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge nicht angerechnet wird. Bei der Rentenversicherung liegt die Ursache dafür in der Tatsache, dass ein schlüssiges Konzept schon 1957 vom damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer vermurkst wurde. Der Wirtschaftswissenschaftler Wilfrid Schreiber hatte ursprünglich vorgeschlagen, auch eine Kindheits- und Jugendrente einzuführen. Denn wenn die Alterskosten sozialisiert werden, müssen auch die finanziellen Lasten der Kindererziehung sozialisiert werden. Da dies nicht passiert ist, finanzieren Eltern die Altersvorsorge von Kinderlosen mit. Adenauer hat diesen Einwand bekanntlich mit der Bemerkung vom Tisch gefegt, Kinder kriegten die Leute doch sowieso.
Wie kann dieser Fehler ausgebügelt werden?
Wir müssen generell Beitragsgerechtigkeit in der Sozialversicherung herstellen, denn die ist nicht nur für Familien ungerecht, sondern für jeden minderverdienenden Arbeitnehmer. Es kann nicht richtig sein, dass Beamte, Richter und Abgeordnete, aber auch viele Selbstständige, von sozialer Verantwortung befreit sind. Wir müssen dafür sorgen, dass alle Einkommensquellen für die Finanzierung der Sozialversicherungen herangezogen werden. Zweitens müssen wir verhindern, dass die wichtigste Investition dieser Gesellschaft - Kinder - mit Verbrauchsteuern belastet werden. Das zu korrigieren ist ganz einfach: Wir brauchen letztlich nur ein Kindergeld, das die Verbrauchsteuerlast auf den Unterhalt der Kinder den Eltern zurückzahlt. Diese Rückzahlung darf natürlich nicht von den Eltern selbst finanziert werden. Dazu muss man, wie von Wilfrid Schreiber vorgesehen, vor allem die Kinderlosen zur Kasse bitten.
Das gäbe einen Aufschrei der Kinderlosen.
Es geht nicht um eine biologische oder gar moralische, sondern um die sozialökonomische Definition - auch Eltern erwachsener Kinder sind in diesem Sinne kinderlos. Nur in 20- bis 25 Prozent der Haushalte hierzulande leben noch unterhaltsberechtigte Kinder! Für jeden Euro, denen wir Familienhaushalten vom Brutto mehr lassen, müssten die "kinderlosen" Haushalte also rund 33 Cents mehr berappen.
Warum sollten die das tun?
Auch Kinderlose müssen verstehen, dass Eltern in Deutschland in verfassungswidriger Weise benachteiligt werden. Dazu gab es zwei klare Urteile des Bundesverfassungsgerichts. 2001 urteilten die Karlsruher Richter, die Pflegeversicherung verstoße gegen das Grundgesetz, weil sie die Erziehungsleistung nicht berücksichtige. Nur in der Pflegeversicherung wurde daraufhin ein Beitragszuschlag für Kinderlose eingeführt. Das Bundesverfassungsgericht hatte aber eine Generalrevision dieser Frage auch für die Kranken- und Rentenversicherung verlangt. Das andere Urteil ist das Trümmerfrauenurteil aus dem Jahr 1992. Damals konstatierte das Bundesverfassungsgericht, dass Mehrkinder-Familien über die Sozialsysteme mehr an Kinderlose leisten als umgekehrt, insbesondere in der Rentenversicherung - weshalb eine Reform dort die Anwartschaften Kinderloser auch "maßvoll an Eltern umverteilen" dürfe.
Bislang behandelt der Gesetzgeber diese Urteile wie feuchten Kehricht. Mit Ausnahme der Pflegeversicherung haben Familien die identische Beitragslast zur Sozialversicherung zu tragen wie Kinderlose, obwohl sie die Beitragszahler der Zukunft großziehen und damit auch für die Altersversorgung der Kinderlosen aufkommen. Diese Situation ist völlig unerträglich. Die Sozialversicherung ist der große Posten, mit dem Familien in Deutschland stranguliert werden.
Sie sagen, die Politik habe die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie feuchten Kehricht behandelt. Haben Sie Hoffnung, dass sich daran etwas ändert?
Freiwillig wird die Politik die verfassungswidrige Benachteiligung von Familien nicht beenden. Aber im September wird es ein Urteil des Bundessozialgerichts zu Klagen geben, die von Familienverbänden unterstützt werden. Dann steht das Thema zwangsläufig wieder auf der Tagesordnung.
Mit Jürgen Borchert sprach Hubertus Volmer
Quelle: ntv.de