Politik

Hintergrund Die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden

Für die Sicherheit und die Gefahrenabwehr sind in Deutschland Polizei, Bundesgrenzschutz und Bundeswehr zuständig. Der Verfassungsschutz soll verfassungsfeindliche Aktivitäten aufklären und abwehren. Die Aufgabenbereiche sind gesetzlich geregelt und voneinander abgesetzt.

POLIZEI

Die Polizei soll für Sicherheit, Ruhe und Ordnung sorgen, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abwehren, für die Beachtung von Gesetzen und Verordnungen sorgen sowie Straftaten abwehren und die Täter verfolgen. Die Polizei leistet anderen Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen Vollzugshilfe. Im einzelnen ist dies in den Polizeigesetzen der Länder geregelt, denen die Polizei - mit Ausnahme des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Bundesgrenzschutzes - untersteht. Die Polizei ist im Dienste der Strafjustiz tätig, wenn eine Straftat aufgeklärt werden muss. Im Polizeidienst sind - einschließlich Bundesgrenzschutz und BKA - etwa 260 000 bis 270 000 Vollzugsbeamte beschäftigt.

BUNDESGRENZSCHUTZ

Der Bundesgrenzschutz (BGS) ist die Polizei des Bundes. Zu seinen Hauptaufgaben gehören der Grenzschutz sowie die Sicherheit auf Bahnhöfen und Flughäfen. Der BGS bewacht auch deutsche diplomatische Vertretungen im Ausland, unterstützt das BKA beim Personenschutz und dient der Polizei der Länder als Eingreifreserve bei Großeinsätzen. Zu seinen sonstigen Aufgaben gehören der Schutz von Bundesorganen und Einsätze im Notstands- und Verteidigungsfall. Der BGS untersteht dem Bundesinnenministerium. Er hat rund 40 000 Mitarbeiter.

BUNDESWEHR

Die Bundeswehr ist für den Schutz nach Außen zuständig. Für einen Einsatz im Innern hat der Verfassungsartikel 87a enge Grenzen gesetzt: Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, so weit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Der Kampf von Soldaten gegen Kriminelle ist dort nicht vorgesehen. Ausdrücklich erlaubt ist nach Artikel 35 der Einsatz der Bundeswehr oder des BGS bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall. In Friedenszeiten kann die Regierung das Militär nur zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes einsetzen (Artikel 87a). Dieser Staatsnotstand (Artikel 91) ist dann gegeben, wenn Polizei und Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, zivile Objekte zu schützen oder organisierte und militärisch bewaffnete Aufständische zu bekämpfen.

VERFASSUNGSSCHUTZ

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist wie der Militärische Abschirmdienst (MAD) ein Inlandsnachrichtendienst. Er sammelt Informationen über sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen. Dazu gehören politisch motivierte Aktivitäten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, gegen den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes, aber auch Spionagebekämpfung. Viele Informationen gewinnt der Verfassungsschutz aus allgemein zugänglichen Quellen. Zu den nachrichtendienstlichen Mitteln gehören der Einsatz von V-Leuten in extremistischen Kreisen, die getarnte Observation und die -genehmigungspflichtige - Brief- und Telefonüberwachung.

Quelle: ntv.de

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