Politik

Rauchen verboten! Drei Länder starten

Nach dem In-Kraft-Treten des Rauchverbots in Gaststätten und öffentlichen Einrichtungen hat die niedersächsische Landesregierung eine Hotline für Fragen von Bürgern eingerichtet. Gastronomen, betroffene Bürger oder auch Vertreter von Kommunen sollen unter der Rufnummer 0511-120 3009 Antworten auf alle Fragen zum Rauchverbot erhalten, wie es am Mittwoch aus dem niedersächsischen Sozialministerium hieß. Die Hotline sei ab Donnerstag an Werktagen jeweils von 09.00 bis 12.00 Uhr besetzt.

In der Vergangenheit hatten sich häufig Gastronomen beim Ministerium gemeldet, die die Einrichtung eines separaten Raucherraums geplant hätten. Ein solcher Raucherraum müsse kleiner sein als die Hauptgaststube. Er müsse vom Hauptraum abgeschlossen sein und dürfe auch nicht so liegen, dass ihn nichtrauchende Gäste durchqueren müssten, stellte ein Ministeriumssprecher klar. Zudem dürfe sich auch die Haupttheke der Gaststätte nicht im Raucherraum befinden.

Drei Länder machen es vor

In drei Bundesländern gelten ab heute umfangreiche Rauchverbote. In Niedersachsen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern ist der Tabakkonsum künftig in Landesbehörden, Schulen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kinder- und Jugendeinrichtungen untersagt. In Niedersachsen und Baden-Württemberg gilt das Rauchverbot auch in Gaststätten. Ausnahmen gibt es in der Gastronomie nur, wenn ein Wirt einen komplett abgetrennten Nebenraum zum Raucherzimmer erklärt.

Unterschiedliche Bestimmungen gibt es für Diskotheken. Während in Baden-Württemberg in ihnen ein absolutes Rauchverbot gilt, können in niedersächsischen Diskos gesonderte Raucherräume eingerichtet werden. Mecklenburg-Vorpommern zieht bei den Regeln für Gaststätten zum Jahreswechsel in einem zweiten Schritt nach. Dann treten Nichtraucherschutzgesetze auch in fast allen anderen Bundesländern in Kraft.

In Einrichtungen des Bundes, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Bahnhöfen ist das Rauchen ab September per Bundesgesetz verboten.

Quelle: ntv.de

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