"Glasklare Position" der SPD Drohnen-Abschuss erlaubt
20.09.2007, 09:17 UhrBundesjustizministerin Brigitte Zypries will im Falle eines Terrorangriffs aus der Luft den Abschuss eines unbemannten oder nur mit Terroristen bemannten Flugzeugs ermöglichen. Die SPD sei sich mit der Union über die Klarstellung einig, dass die Bundeswehr "bei der Abwehr besonders schwerer Unglücksfälle mit militärischen Mitteln Amtshilfe leisten kann, wenn die Polizei über diese Mittel nicht verfügt", sagte die SPD-Politikerin der "Neuen Presse".
"Das betrifft zum Beispiel den Abschuss eines unbemannten oder nur mit Terroristen bemannten Flugzeuges", erläuterte sie. Die verfassungsrechtliche Lage sei nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz eindeutig: "Es ist verboten, Leben gegen Leben abzuwägen", sagte die Justizministerin. Die SPD habe eine glasklare Position" zum Einsatz der Bundeswehr im Innern: "Die Bundeswehr ist keine Hilfspolizei und soll es auch nicht werden."
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Walter Kolbow plädierte dafür, "alles Mögliche zu tun, dass Flugzeuge nicht in die Luft steigen können und dann in der Luft entführt werden". Sollte es aber doch dazu kommen, "dann haben wir durch die Verfassungsgerichtsentscheidung im Zusammenhang mit dem Luftsicherheitsgesetz, Leben nicht gegen Leben aufrechnen zu könne, keine Möglichkeit, abzuschießen", so Kolbow bei n-tv. "Das muss der Verteidigungsminister auch einbeziehen. Ich rate jetzt zu einer Stunde der Besinnung und dann zu einer Neupositionierung. Wir sind dazu bereit."
Robbe warnt vor Loyalitätsverlust
Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Reinhold Robbe, fordert ein rasches Ende des Streits über eine Verfassungsänderung mit dem Ziel, den Abschuss eines von Terroristen entführten Passagierflugzeugen gesetzlich zu erlauben. Die Rechtslage müsse klargestellt werden, sagte er in der ARD. Die Debatte habe zu einer starken Verunsicherung innerhalb der Luftwaffe geführt. "Es gibt eigentlich verfassungsrechtlich keine großen Spielräume," es gebe nur ein klares Nein, sagte der Wehrbeauftragte.
Robbe sagte, er sei zwar nicht der Schiedsrichter, aber er könne nur dazu raten, die aus seiner Sicht überflüssige Debatte schnell zu beenden. Es müsse mit einer ganz klaren Ansage verhindert werden, "dass hier ein Loyalitätsverlust entsteht".
Robbe argumentierte, dass Bundesverfassungsgericht habe das Luftsicherheitsgesetz kassiert, weil Menschenleben nicht gegeneinander abgewogen werden dürfen. Es sei verboten worden, ein voll besetztes Flugzeug abzuschießen.
Besuch im Terrorcamp doch strafbar
Zypries stellte klar, dass allein der Besuch eines Ausbildungslagers für Terroristen nach ihren Gesetzesplänen strafbar sein kann. Lasse sich jemand in einem "Terror-Camp" ausbilden, in dem Fertigkeiten für Anschläge vermittelt würden, könne man von entsprechenden Absichten ausgehen, machte die SPD-Politikerin deutlich. Sie sehe in diesem Fall keine Beweisschwierigkeiten. "Die Absicht des Täters kann sich schließlich auch aus den äußeren Umständen ergeben", erklärte sie.
Innenpolitiker der Koalition hatten zuvor die Gesetzespläne der Ministerin zum Kampf gegen den Terrorismus kritisiert, weil dort allein der Besuch eines Ausbildungslagers straffrei bleiben solle. Sie stützten ihre Kritik auf die Aussage Zypries', ein Rückkehrer könne nach seiner Ausbildung nur bestraft werden, wenn er tatsächlich ein Attentat plane. Zypries hatte ihre Pläne zwei Wochen nach der Festnahme mutmaßlicher Attentäter vorgestellt, die ein Training in einem pakistanischen Lager absolviert hatten.
Quelle: ntv.de